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Grundrente ab 33 Beitragsjahren: Jeder Monat kann sich lohnen

Grundrente gibt es zwar schon mit 33 Beitragsjahren auf dem Rentenkonto, doch den vollen Betrag erst mit 35 Jahren. Es lohnt sich, Versicherungsmonate zu sammeln.

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Putzfrau mit Gummihandschuhen hält einen Besenstiel in der Hand und lächelt. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?

Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch

  • Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten und Leistungen bei Krankheit oder Reha
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR

Wie hoch ist der bei 35 Beitragsjahren mögliche Grundrentenzuschlag?

Maximal bringt die Grundrente ein Plus von 12,25 Entgeltpunkten (Rentenpunkten). Aktuell ist ein Entgeltpunkt im Westen 34,19 Euro wert, im Osten 33,23 Euro (ab 1.7.2021: 33,37 Euro). Die Grundrente sorgt also maximal für etwa 419 Euro brutto monatlich zusätzlich.

Was gilt zwischen 33 und 35 Beitragsjahren?

Es gibt eine Art Gleitzone. Schon mit 33 Grundrentenjahren kann es ein kleines Grundrenten-Plus geben. Dieses wächst mit jedem Monat, mit dem Sie die 33-Jahres-Marke überschreiten, deutlich an.



Grundrentenzuschläge ab 33 Beitragsjahren
GrundrentenzeitenMaximaler Grundrentenzuschlag
33 Jahre100 Euro
33 Jahre und 3 Monate150 Euro
33 Jahre und 6 Monate201 Euro
33 Jahre und 9 Monate253 Euro
34 Jahre306 Euro
34 Jahre und 3 Monate333 Euro
34 Jahre und 6 Monate361 Euro
34 Jahre und 9 Monate390 Euro
35 Jahre419 Euro

Was gilt bei genau 33 Jahren Beitragsjahren?

Sobald Sie 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht haben, kann es ein Rentenplus geben – allerdings nur, wenn Sie im Schnitt weniger als 0,4008 Entgeltpunkte erzielt haben.

Kleine Vorteile kann es damit nur für die Versicherten geben, die ständig zwischen 30 und 40 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielt haben. Wer in 33 Grundrentenjahren im Schnitt beispielsweise 0,5 oder 0,6 Entgeltpunkte erreicht hat, kann keine Aufwertung erhalten.

Wie hoch ist der bei 33 Beitragsjahren mögliche Grundrentenzuschlag?

Mit 33 Jahren kann man derzeit maximal knapp 100 Euro brutto Grundrentenzuschlag bekommen.

Beispiel: Grundrentenzuschlag mit 33 Jahren Grundrentenzeiten

Herr H. aus Bremen hat 33 Jahre lang jeweils ein Drittel des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt. Für seine Rente heißt das: Er hat jedes Jahr 0,33 Entgeltpunkte erworben. Da sein Schnitt unter der Grenze von 0,4008 EP liegt, darf er auf eine Aufwertung hoffen – bis zu eben diesen Wert.

Herr H. hat in den 33 Jahren insgesamt 11 EP erworben (33 x 0,33). Das sind 2,23 EP weniger, als wenn er die Grenze von 0,4008 EP voll ausgereizt hätte.  

Wie hoch fällt nun der Grundrentenzuschlag aus?

Für die Berechnung wird die Differenz von 2,23 EP pauschal um 12,5 Prozent gekürzt – ein Rechenschritt, der nicht nur in diesem Fall, sondern grundsätzlich in jeder Grundrentenrechnung auftaucht.

Für Herrn H. ergibt sich somit ein Grundrentenzuschlag von 1,95 EP. Dies entspricht derzeit nach dem aktuellen Rentenwert in den alten Bundesländern knapp 67 Euro. Die Gesamtrente würde damit von 376 Euro ohne den Grundrentenzuschlag auf etwa 443 Euro angehoben.

Was gilt bei 34 Beitragsjahren?

Bei 34 Jahren Grundrentenzeit wäre eine Aufwertung maximal auf einen Schnitt von 0,6008 EP pro Jahr möglich. Versicherte und Rentner, die nicht auf diesen Schnitt kommen, könnten also von einer Aufwertung profitieren. Wer 34 Grundrentenjahren nachweisen kann und im Schnitt auf beispielsweise 0,65 EP kommt, kann keine Aufwertung erhalten.

Wie hoch ist der bei 34 Beitragsjahren mögliche Grundrentenzuschlag?

Maximal 306 Euro brutto.

Beispiel: Grundrentenzuschlag mit 34 Jahren Grundrentenzeiten

Nehmen wir an, Herr H. arbeitet ein Jahr länger, also 34 Jahre. Er hat stets ein Drittel des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt. Damit hat er 11,33 EP (34 x 0,33) erworben.

Die Rentenaufwertung ist in diesem Fall begrenzt durch den Maximalwert von 0,6008 EP pro Jahr. In 34 Jahren ergeben sich so insgesamt 20,43 EP. Die Differenz beträgt demnach 9,10 EP.

Da auch hier um 12,5 Prozent gekürzt wird, erhält Herr H. einen Grundrentenzuschlag von 7,96 EP. Insgesamt wächst sein Rentenkonto also auf 19,29 EP (11,33 + 7,96), was ihm eine Bruttorente von 660 Euro einbringt.

Fazit: Das eine Jahr mehr an Grundrentenzeiten, das über die 33-Jahres-Marke hinausgeht, zahlt sich in diesem Fall mit einer um 271 Euro höheren Gesamtrente aus.

Was gilt bei 35 Grundrentenjahren?

Gehen wir wieder von einem jährlichen Erwerb von 0,33 Entgeltpunkten aus. Damit kommen – ohne Aufwertung – in 35 Grundrentenjahren 11,67 EP zusammen. Soweit Versicherte bei 35 Grundrentenjahren im Schnitt weniger als 0,4 EP, aber mindestens 0,3 EP pro Jahr, erworben haben, wird dieser Wert zunächst verdoppelt. Das ist hier der Fall. Es gibt also in einem ersten Schritt einen Zuschlag von 11,67 EP.

Hiervon werden wiederum 12,5 Prozent abgezogen. Es bleiben 10,21 EP. Die Rente wird damit auf Grundlage von 21,88 EP (11,67 + 10,21) berechnet. Sie beträgt nach derzeitigen West-Werten brutto 748 Euro.

Grundrentenmonate sammeln lohnt sich

Die Rechenbeispiele zeigen: Wer überschlägig die 35 Jahre Grundrentenzeit knapp nicht erreicht, aber ansonsten Anspruch auf die „normale” Grundrente hätte, sollte möglichst weitere Grundrentenmonate sammeln.

Dafür reicht schon ein versicherungspflichtiger Minijob. Diesen kann man auch neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder als Bezieher von Arbeitslosengeld I ausüben. Auch Zeiten der Pflege eines Angehörigen zählen vielfach versicherungspflichtig und damit als Grundrentenzeiten.

Aber: Wer bereits Altersrente bezieht, kann keine Grundrentenzeiten mehr erwerben. Denn generell gilt: Ob die erforderlichen Versicherungsjahre erforderlich sind, wird bei Renteneintritt geprüft.

Entgeltpunkte: Wichtig für die Rente

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