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Rentenversicherung: Kosten unzureichend erstattet

Gesetzliche Rentenkassen beklagen, dass ihnen ein zu geringer Teil der Aufwendungen für arbeitsmarktbedingte EM-Renten ersetzt werde.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

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Berlin (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kritisiert eine aus ihrer Sicht unzureichende Erstattung der Kosten, die ihr durch arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) entstehen. Die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BSS) für das vergangene Jahr festgelegten Kosten von 134,7 Millionen Euro, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die 22.600 neuen arbeitsmarktbedingten EM-Renten getragen werden müssen, seien viel zu niedrig angesetzt, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Rentenkassen. Die tatsächliche Kostenbelastung der Rentenversicherung sei „erheblich höher, da diese Rente nicht nur für 10,4 Monate (wie amtlich festgelegt, d. Red.), – sondern viel länger – in voller statt halber Höhe geleistet“ werde.

Auch für die derzeit insgesamt gezahlten 184.000 arbeitsmarktbedingten EM-Renten, für die jährlich Gesamtkosten von rund 1,2 Milliarden Euro anfallen, seien „nur 134,7 Millionen Euro in 2020 erstattet“ worden, so die 16 Rentenkassen. Das sogenannte Arbeitsmarktrisiko betrage „somit bei Erwerbsminderungsrenten für die Rentenversicherung aktuell ca. 1,08 Milliarden Euro und stellt insbesondere eine nicht beitragsgedeckte Leistung dar“, bemängelt die DRV. Eine arbeitsmarktbedingte (volle) EM-Rente wird gezahlt, wenn ein rentenversicherter Beschäftigter oder Selbstständiger nur teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen Teilzeit-Arbeitsplatz mit einem Beschäftigungsumfang von drei bis unter sechs Stunden pro Tag findet.

Seit 2001 werden der DRV die Kosten für arbeitsmarktbedingte EM-Renten von der BA erstattet. Für die Berechnung der Erstattungshöhe werden pauschal anhand der in einem Jahr neu bewilligten arbeitsmarktbedingten EM-Renten die Hälfte der durchschnittlichen Rentenhöhe zuzüglich des halben Zuschusses zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) für die durchschnittliche Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld von 10,4 Monaten zugrunde gelegt.

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