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Rentenversicherung kritisiert geplante Umsetzung der Mütterrente III

In einer Stellungnahme zu den Rentenplänen der Bundesregierung warnen die Rentenkassen davor, die Ausweitung der Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder schon vor 2028 in Kraft zu setzen.

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Logo der DRV mit Schriftzug Deutsche Rentenversicherung an einer Hauswand. Bild: IMAGO / Dominik Bund

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Berlin (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wehrt sich gegen die von der Bundesregierung geplante rückwirkende Umsetzung der sogenannten Mütterrente III schon ab dem Jahr 2027. „Sollte es zum Start der Mütterrente III vor 2028 kommen, ergeben sich weitere erhebliche Auswirkungen für deren Umsetzung“, heißt es in einer ersten Stellungnahme der gesetzlichen Rentenkassen zum Regierungsentwurf für ein „Rentenpaket 2025“. Die Stellungnahme liegt ihre-vorsorge.de vor. In dem Paket soll die Stabilisierung des Rentenniveaus bis Mitte 2032 und die Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf 36 Monate auch für Kinder beschlossen werden, die bereits vor 1992 geboren wurden. Bisher werden nur für die Erziehung ab 1992 geborener Kinder drei Jahre rentensteigernd berücksichtigt. 

„Die Komplexität des Verfahrens und damit der Aufwand, der für die Umsetzung der Mütterrente III benötigt wird, würde sich weiter erhöhen“, warnen die Rentenversicherer vor den Folgen einer zu schnellen Einführung der ausgeweiteten Kindererziehungszeit. Zeitliche Verschiebungen bei dem Projekt könnten dann „nicht ausgeschlossen werden“. Je nachdem, wie die Mütterrente III konkret ausgestaltet werde, könnten sich zudem „vielfältige Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise mit der Hinterbliebenenrente oder mit der Grundsicherung/Wohngeld, ergeben“, warnen die Rentenkassen. Dies würde „zu nicht bezifferbaren Mehraufwänden bei anderen Trägern von Sozialleistungen“ und in der Rentenversicherung führen. 

Mütterrente III soll aus Steuermitteln bezahlt werden

Positiv bewertet die Rentenversicherung, dass die Kosten der erneut ausgeweiteten Erziehungszeit älterer Kinder diesmal „vom Bund erstattet” werden sollen. Zugleich kritisiert sie zum wiederholten Male, dass die Kosten der bisherigen Leistungsausweitungen („Mütterrente I und II“ in den Jahren 2014 und 2019) noch immer aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert werden. „Sachgerecht“ wäre eine vollständige Finanzierung der Mütterrente aus Steuermitteln, stellen die DRV-Fachleute klar.

Zufrieden zeigen sich die Rentenversicherer mit der – ebenfalls aus Steuern geplanten - Finanzierung der Mehrkosten für ein stabiles Rentenniveau bei 48 Prozent. Zwar kämen auf die Rentenkassen dadurch dauerhafte Zusatzkosten wohl erst ab 2029 zu, heißt es in der DRV-Stellungnahme. Sie würden jedoch schon im Jahr 2030 von zuvor 4,1 Milliarden Euro auf 9,4 Milliarden und 2031 weiter auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Aber auch nach dem – bisher vorgesehenen – Ende des stabilisierten Rentenniveaus Mitte 2032 würden die notwendigen Kostenerstattungen an die Rentenkassen „demografisch bedingt weiter steigen, auf 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2040“, stellen die Rentenversicherer klar.   

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