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Rentenversicherung lobt geplante Rentenübersicht

Digitales Angebot soll ab 2023 wesentliche Kennzahlen aller persönlichen Altersvorsorgemaßnahmen zusammenfassen. DRV- Renteninformation bleibt bestehen.

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Rentenversicherung lobt geplante Rentenübersicht

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Berlin (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lobt die von der Bundesregierung geplante digitale Rentenübersicht. Das Ziel, die Information der Bürger über ihre bisher erworbenen Altersvorsorgeansprüche zu verbessern, werde von der DRV "uneingeschränkt begrüßt", heißt es in einer Stellungnahme zu dem Ende Juli vorgelegten Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Nach der überwiegend positiven Rückmeldung von nahezu 50 Verbänden hat die Bundesregierung die Vorlage inzwischen gebilligt und Ende August einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung" vorgelegt. Die Erprobungsphase für die digitale Rentenübersicht soll den Regierungsplänen zufolge im Oktober 2022 beginnen, der Regelbetrieb ein Jahr später starten.  

In ihrer Stellungnahme legt die Rentenversicherung Wert darauf, dass die voraussichtlich von der DRV Bund erstellte Rentenübersicht ein "ergänzendes Informationsangebot" sei, das die seit Anfang der 2000er-Jahre jährlich an rund 30 Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige versandte Renteninformation "nicht ersetzen soll". Die DRV-Renteninformation zeigt nicht nur die bereits erworbenen und ab der Regelaltersgrenze zu erwartenden Ansprüche der Beschäftigten auf Altersrente auf (einschließlich einer Projektion mit jährlichen Rentensteigerungen). Das Papier nennt auch die Höhe der persönlichen Erwerbsminderungsrente, die bei einer plötzlich auftretenden chronischen Erkrankung oder nach einem Unfall zu erwarten ist.

Irritationen und Missverständnisse sollen vermieden werden

Vorteilhaft für alle Nutzer der digitalen Rentenübersicht sei, dass das Dokument "ausschließlich Werte ausweisen soll, die auch in den Renteninformationen/Standmitteilungen der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen werden", betont die DRV. Dadurch könnten Irritationen und Missverständnisse vermieden werden. Erforderlich sei aus Sicht der Rentenversicherung aber, die Rentenübersicht um einen "obligatorischen Hinweis" zu ergänzen, "dass in der Übersicht möglicherweise nicht alle vom Nutzer bereits erworbenen Anwartschaften ausgewiesen sind".

Auch die renommierte Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG), ein Forum aller Akteure im Bereich der sozialen Sicherung in Deutschland, begrüßt die Regierungspläne. Eine reine Bereitstellung von Informationen reiche aber nicht aus, heißt es in der Stellungnahme der GVG. „Im Zentrum des Gesetzgebungsverfahren müssen die Nutzerbedürfnisse stehen", betont Klaus Stiefermann, Vorsitzender der GVG-Facharbeitsgruppe Trägerübergreifende Vorsorgeinformation. Es gelte, die Informationen zur Altersvorsorge ansprechend, interaktiv und passend für die unterschiedlichen Nutzerhorizonte aufzubereiten. Besonderes Augenmerk sei dabei auf kostengünstige Lösungen zu legen. „Denn die Kosten gehen zu Lasten der Versorgung“, unterstreicht Stiefermann.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz "zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung" und Stellungnahmen der beteiligten Verbände 

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