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Rentenversicherung oder privat absichern?

Renten-Chefin Roßbach plädiert für eine inhaltlich und preislich vergleichbare sowie bürokratiearme Pflicht-Altersvorsorge von Selbstständigen.

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Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund – Bild: DRV Bund/Frank Nuernberger

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Berlin/Bad Homburg (sth). Wenige Monate vor dem mit Spannung erwarteten Entwurf der Bundesregierung für eine Vorsorgepflicht der drei Millionen Selbstständigen mit ungeklärter Alterssicherung hat sich die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, in die Debatte eingeschaltet. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift "RVaktuell" warnt Roßbach davor, die Folgen der im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten "Opt-out"-Lösung für Selbstständige zu unterschätzen, die sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern wollen. Eine freie Wählbarkeit des gewünschten Vorsorgeträgers wäre "mit aufwendigen bürokratischen Verfahren verbunden, wenn das Risiko eines bedenklichen Vollzugsdefizits vermieden werden soll", schreibt die Chefin des größten deutschen Rentenversicherers.

Schon die Prüfung, ob die künftig zur Altersvorsorge verpflichteten Selbstständigen tatsächlich ihre Beiträge gezahlt haben – und eventuelle Sanktionen für Säumige – "dürfte weitaus komplexer und aufwendiger werden, wenn daran ggf. eine dreistellige Zahl von Trägern beteiligt ist", befürchtet Roßbach eine Zersplitterung des Trägermarktes. Zudem müsse die Bundesregierung bei freier Wählbarkeit des Vorsorgeträgers "umfangreiche Koordinierungsregelungen" für den Fall einführen, dass Selbstständige ihren Träger einmal wechseln wollen. Dabei sei zu berücksichtigen, "dass Erwerbstätige in offenbar steigendem Maße" eine Arbeitnehmer- und eine Selbstständigen-Tätigkeit nebeneinander ausüben. Dies erschwert nach Ansicht Roßbachs die "Koordinierung der Leistungsansprüche", wenn Betroffene sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch privat abgesichert sind. 

Vollständige Erfassung und ähnliche Beiträge nötig

Eine wesentliche Bedingung dafür, dass die von Experten seit Jahren geforderte Vorsorgepflicht auf eine möglichst breite Akzeptanz stößt, ist nach Ansicht Roßbachs eine "vollständige Erfassung" der bisher nicht pflichtversicherten Selbstständigen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Betroffenen "tatsächlich vor dem Risiko der Altersarmut" und die Gesellschaft vor einer unerwartet hohen Zahl von Unternehmern geschützt wird, die auf die steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Zudem könne nur auf diese Weise eine "Beitragsgerechtigkeit" gesichert werden, also eine gleich hohe Belastung aller künftig zur Vorsorge verpflichteten Selbstständigen, so Roßbach.

Zwingend berücksichtigen sollte die Bundesregierung in ihrer Gesetzesvorlage nach Meinung der Rentenversicherungs-Chefin auch, dass die zulässigen Altersvorsorgeprodukte freier Anbieter neben dem Schutz des Alters auch das Risiko vorzeitiger Erwerbsminderung abdecken und möglichst einen Hinterbliebenenschutz einschließen. Zudem sollten die Beiträge an private Vorsorgeanbieter und zur Rentenversicherung bei gleichem Leistungsumfang auch annähernd die gleiche Höhe haben, fordert Roßbach. Ein gleich hoher Beitrag würde bei einem Wechsel des Vorsorgeträgers "die Prüfung vereinfachen, ob der Versicherungspflicht in vollem Umfang nachgekommen wird", argumentiert die Rentenexpertin. Roßbach ist beratendes Mitglied der Rentenkommission, die bis März 2020 Pläne zur langfristigen Stabilisierung der Rentenversicherung vorlegen soll.  

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zum Beitrag der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, über die geplante obligatorische Altersvorsorge von Selbstständigen in der Zeitschrift "RV aktuell" (pdf)

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