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Ruland wettert gegen die Grundrente

Ehemaliger Chef der Deutschen Rentenversicherung hält Pläne von Sozialminister Heil für verfassungswidrig. "Vorschlag wird scheitern."

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Prof. Dr. Franz Ruland

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Bad Homburg (sth). Der langjährige Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland hat sich mit scharfen Worten gegen die von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) geplante Grundrente gewandt. Das Konzept Heils sei "verfassungswidrig", "ungerecht" und "ungeeignet, Altersarmut zu bekämpfen", schrieb Ruland jetzt in einem Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung". Deshalb werde nach der von Ex-Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplanten Lebensleistungsrente und der von ihrer Nachfolgerin Andrea Nahles (SPD) angedachten solidarischen Mindestrente auch "dieser Vorschlag scheitern", zeigt sich der Jurist überzeugt.

Seine Kritik bündelt Ruland in zehn Punkten. So sei die Grundrente "verfassungswidrig", weil es zwar für Sozialhilfebezieher seit 2018 einen Freibetrag gebe, der nicht auf eine vorhandene kapitalgedeckte Altersvorsorge angerechnet werde, nicht aber für gesetzlich Rentenversicherte. Nach Heils Plänen solle ein solcher Versicherten-Freibetrag zwar künftig eingeführt werden, aber "nur für die mit mehr als 35 Jahren Versicherungspflicht". Die dadurch verursachte Benachteiligung von Pflichtversicherten mit kürzerer Versicherungszeit sei aber "mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren", schreibt Ruland, der selbst Staatsrechtsexperte ist.

Verzicht auf Bedürftigkeitsprüfung ungerecht

Die Grundrente ist wegen des von der SPD geplanten Verzichts auf eine Bedürftigkeitsprüfung nach Ansicht Rulands zudem "ungerecht". Da zusätzliche Einnahmen des Versicherten und Einkommen des Ehepartners nach den Plänen Heils nicht angerechnet werden sollen, würden viele Menschen die Grundrente bekommen, "die sie nicht brauchen". An den Beispielen eines künftigen Empfängers von knapp 600 Euro Grundrente und 300 Euro eigener Rente sowie eines anderen Rentners mit 900 Euro Rente aus eigener Erwerbstätigkeit macht der Rentenexperte seine Bedenken deutlich: So würde Letzterer "zu Recht fragen, warum er die hohen Beiträge gezahlt hat, wenn er die gleiche Leistung großenteils hätte umsonst bekommen können, und die Grundrente des anderen auch noch mitbezahlen muss", wettert Ruland.

Darüber hinaus befürchtet der frühere Rentenversicherungs-Chef, dass die Grundrente am Ende – ähnlich wie die Reformen der vergangenen Jahre – von der Rentenversicherung bezahlt werden müsse. Weiterer Nebeneffekt: "Beamte, Abgeordnete, Selbstständige und Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und aus Vermögen brauchten sich an diesen Kosten wieder einmal nicht zu beteiligen", kritisiert Ruland. Der Gegenvorschlag des Rentenfachmanns: Der seit 2018 in der Sozialhilfe eingeführte Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge "sollte auch für gesetzliche Renten gelten". Das würde nach Ansicht Rulands vor allem auch Frauen helfen und "wäre ein wirksamer, zielgenauer Ansatz gegen Altersarmut".

Mehr zum Thema:

www.sueddeutsche.de

Link zum Gastbeitrag des langjährigen Rentenversicherungs-Chefs Prof. Franz Ruland in der "Süddeutschen Zeitung" 

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