Ihre-Vorsorge Logo

Scheinselbstständigkeit bleibt Problem

IAB-Studie: Etwa 235.000 Erwerbstätige gelten fälschlich als selbstständig. Ihre Auftraggeber sparen Sozialbeiträge – zulasten der Betroffenen.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Älterer Schreiner mit Schutzbrille arbeitet in seiner Werkstatt. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Nürnberg/Bad Homburg (sth). Etwa 235.000 Erwerbstätige in Deutschland arbeiten als Scheinselbstständige. Das geht aus einer am Wochenende veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Abgrenzung von Selbstständigen und Beschäftigten hervor. Es gebe aber "keine Hinweise", dass sich ihre Zahl seit Mitte der 1990er-Jahre "wesentlich erhöht hätte", heißt es in der Studie. In der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre hatte die verstärkte Ausgliederung von Arbeitnehmern aus Unternehmen und ihre Weiterbeschäftigung als vermeintlich Selbstständige zu zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Darum rief die Bundesregierung seinerzeit auch eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte Clearingstelle ins Leben, bei der Betroffene und Unternehmen den Status von Erwerbstätigen klären lassen können.

Keine Hinweise auf höhere Zahlen als Ende der 1990er-Jahre

Im Vergleich zu einer ersten Scheinselbständigen-Studie des IAB, die auf Daten von 1995 basierte und 1998 publiziert wurde, habe die Bedeutung der Scheinselbstständigkeit in den vergangenen 20 Jahren sogar "leicht abgenommen", schreiben die IAB-Forscher Hans Dietrich und Alexander Patzina. Die Studie zeige auch, dass sich "gerade die schwächeren Arbeitsmarktteilnehmer mit höherer Wahrscheinlichkeit in scheinselbständigen Erwerbspositionen befinden, während Erwerbstätige mit günstigen Arbeitsmarktvoraussetzungen häufiger Vertragskonstruktionen aushandeln können". So seien jüngere Erwerbstätige unter 25 Jahren sowie Berufseinsteiger "mit höherer Wahrscheinlichkeit scheinselbständig" als ältere oder langjährig berufserfahren Erwerbstätige. Zudem verdienten Scheinselbständige im Schntt "deutlich weniger" als Arbeitnehmer und echte Selbstständige, heißt es in der Untersuchung.

Formal selbstständig – tatsächlich abhängig

Scheinselbstständige sind formal selbstständig und müssen für ihre soziale Absicherung dehalb selbst aufkommen, sind aber tatsächlich an Weisungen ihrer Auftraggeber gebunden und vielfach wie Arbeitnehmer in Betriebsabläufe eingebunden. Sie haben darum auch einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Auftraggeber – wie für andere Arbeitnehmer – die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für sie entrichten. Die jetzt vom IAB ermittelte Zahl der Scheinselbstständigen beruht auf einer Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Beschäftigten, die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelt wurde. Nach dem BAG-Modell fallen etwa 0,7 Prozent aller Erwerbstätigen (ohne Beamte und Landwirte) unter die Gruppe der Scheinselbstständigen. Laut einem vom Bochumer Arbeitsrechtler Rolf Wank entwickelten Alternativmodell sind dagegen 436.000 Erwerbstätige scheinselbstständig tätig, das wären etwa 1,3 Prozent. 

Mehr zum Thema:

www.iab-forum.de

Link zur aktuellen IAB-Studie 

http://doku.iab.de

Link zu einer ausführlichen Darstellung der IAB-Studie im IAB-Kurzbericht (im pdf-Format)

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu weiteren Informationen über das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Krempelt die Koalition die Rente wie angekündigt um – trotz aller Widerstände auch in den Reihen von CDU und SPD? Schwarz und Rot bemühen sich, die Reihen zu schließen.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Frage, welche Leistungen Hinterbliebene erhalten können.

Time
2 Minuten

Ab Januar 2027 gilt das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als Krankenkassen-Reform bezeichnet. Was sich für Menschen ändert, die arbeiten und Altersrente in Teilrente beziehen.

Time
2 Minuten

Das Ende der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren ist ein Zankapfel der geplanten Rentenreform. Thorsten Frei wendet sich gegen SPD-Vorstellungen, wie lang die Übergangsfrist sein soll.

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026