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Seit 60 Jahren stabilisieren Türken die deutsche Rente

Im Herbst 1961 regelte das Auswärtige Amt mit der türkischen Botschaft die Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland.

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Menschenmenge in einer Einkaufsstraße in Köln. Bild: IMAGO / Future Image

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Bad Homburg (sth). Vor allem in den alten Bundesländern und in Berlin sind sie seit Jahrzehnten nicht aus dem Bild der Städte wegzudenken: Türkische Familien, Geschäfte, Moscheen, Cafés, Dönerbuden und viele andere Einrichtungen. Heute sind Türkinnen und Türken – wie schon seit vielen Jahren – die mit Abstand größte Ausländergruppe in Deutschland. Und sie sind ein wichtiger Faktor für die gesetzliche Rentenversicherung: Mehr als eine Million versicherte Beschäftigte und Selbstständige mit türkischer Staatsbürgerschaft zählte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende 2019. Zum Vergleich: Die nächstgrößere Ausländergruppe waren zum gleichen Zeitpunkt rund 550.000 Polinnen und Polen. 

Am vergangenen Wochenende vor 60 Jahren – genau am 30. Oktober 1961 – vereinbarte das Auswärtige Amt in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn mit der türkischen Botschaft das sogenannte Anwerbeabkommen – und regelte damit die Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland. Heute ist die erste Generation der Zuwanderer aus Anatolien und anderen türkischen Regionen längst im Ruhestand – und bekommt ihre hierzulande erarbeitete Rente ausgezahlt. Nach DRV-Angaben flossen Ende 2020 monatlich knapp 440.000 Renten an Türkinnen und Türken – darunter 250.000 Altersrenten, 74.000 Erwerbsminderungsrenten und 95.000 Witwenrenten. 

Etwa 78.000 dieser Renten wurden 2020 nach Angaben des neuen DRV-"Rentenatlas 2021" an ausländische Versicherte in der Türkei überwiesen – sehr wahrscheinlich vor allem an Türkinnen und Türken. Der weitaus größere Teil der ehemaligen Zuwanderer aus dem Land zwischen Bosporus, Schwarzem Meer, Mittelmeer und Kaukasus hat aber offenbar beschlossen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben und hier von seiner Rente zu leben. Eine Entscheidung, die vor 60 Jahren kaum abzusehen war. Denn: "Die Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei sollten ein, zwei Jahre in Deutschland bleiben", wie es in einer Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung heißt.

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