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Selbstständige: A1-Bescheinigung ab 2022 nur noch digital

Einen Papierantrag zu stellen, ist ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr möglich. Das soll Verwaltungsprozesse beschleunigen.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Berlin/Bad Homburg (drv/sth). Ab 1. Januar 2022 wird das „A1-Verfahren“ für Selbständige digitalisiert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Mit Beginn des neuen Jahres können Selbständige ihre A1-Bescheinigung ausschließlich über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Eine Antragstellung mit Papiervordrucken ist dann nicht mehr möglich. Die Ausweitung des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens auf Selbständige soll Verwaltungsprozesse weiter vereinfachen und beschleunigen.

Selbständige müssen eine A1-Bescheinigung beantragen, wenn sie vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für sie auch während der Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt und sich deshalb keine Änderungen für die Zahlung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.

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