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„Selbstständige in der Rentenversicherung absichern“

Hans-Böckler-Stiftung: Eine obligatorische Altersvorsorge für alle Selbstständigen ist ein dringender und überfälliger Schritt.

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Düsseldorf (sth). Alle nicht auf andere Weise obligatorisch gesicherten Selbstständigen sollten in der Rentenversicherung für das Alter abgesichert sein. Dafür plädieren Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Generell sei eine verpflichtende Altersvorsorge für alle Selbstständigen ein „dringender und überfälliger Schritt“, heißt es in einer aktuellen Studie des WSI, die auf der Befragung von 1350 Selbstständigen im Juli dieses Jahres beruht. Dabei sei die Rentenversicherungspflicht einer zum Beispiel von der FDP geforderten „Versicherung mit maximaler Wahlfreiheit vorzuziehen“. Zur Begründung schreiben die Forscher, eine obligatorische Altersvorsorge bei maximaler Wahlfreiheit mache eine „Vorsorgepflicht faktisch unkontrollierbar“. Unter den befragten Selbstständigen befanden sich laut WSI 856 Solo-Selbstständige.

Für die Rentenversicherungspflicht spreche zudem das „breite Leistungsspektrum der Rentenversicherung“, heißt es in der Studie weiter. Dazu gehörten neben den Altersrenten auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Auch sei bei einer privaten Altersvorsorge „die Prüfung, ob der Versicherungspflicht nachgekommen wird ..., mit einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden“. Wären Selbstständige dagegen in der Rentenversicherung pflichtversichert, müssten sie bei einem Wechsel in eine Arbeitnehmerbeschäftigung oder zurück in die Selbstständigkeit nicht den Versicherungsträger wechseln, argumentieren die WSI-Forscher. Die Regierungspartner von Union und SPD hatten sich trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf eine obligatorische Altersvorsorge von Selbstständigen einigen können.

Derzeitige Beitragsgestaltung für Selbstständige problematisch

Für problematisch halten die Wissenschaftler bei einer Rentenversicherungspflicht der Selbstständigen allerdings die derzeitige gesetzliche Beitragsgestaltung. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur die Hälfte des Rentenbeitrags von derzeit 18,6 Prozent selbst zahlen, müssen Selbstständige den Rentenbeitrag allein tragen. Zwar wird nicht unbedingt der sogenannte Regelbeitrag fällig, der sich am Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten orientiert; alternativ können Selbstständige auch einen einkommensabhängigen Beitrag entrichten. Insbesondere für Solo-Selbstständige im unteren Einkommensbereich führe die aktuelle Gesetzesregelung jedoch zu einer „erheblichen relativen Belastung“, kritisieren die Studienautoren Karin Schulze Buschoff und Helge Emmler.

Um dieses Problem zu entschärfen, schlagen die WSI-Forscher eine Auftraggeberabgabe oder Steuerzuschüsse vor. Bei der Auftraggeberabgabe sollten die Auftraggeber von Selbstständigen wie Arbeitgeber „zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen verpflichtet werden“. Eine ähnliche Regelung gebe es heute bereits für selbstständige Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, heißt es in der Studie. So können sich hauptberuflich Kunstschaffende und Literaten über die Künstlersozialkasse sozial absichern, müssen aber ähnlich wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge selbst zahlen. Die andere Hälfte tragen zu 30 Prozent die Verwerter künstlerischer Leistungen und zu 20 Prozent der Bund mit einem Steuerzuschuss. 

Probleme bei der Umsetzung erwartet

Probleme bei der Umsetzung einer Auftraggeberabgabe erwarten die Wissenschaftler zum Beispiel im Bereich des Einzelhandels. „Bei einem selbstständigen Kioskbesitzer etwa müsste konsequenterweise jeder Kunde als Auftraggeber:in behandelt werden“, räumen die WSI-Forscher ein. Offen sei deshalb, wie eine solche Pflichtabgabe praktisch geregelt werden solle. Zudem stelle sich die Frage, wie „die Abführung der Beiträge überprüft und Beitragsschulden eingefordert werden sollen“.

Als beispielhaft für die alternativ zur Auftraggeberabgabe vorgeschlagenen Steuerzuschüsse zugunsten von Selbstständigen verweisen die Wissenschaftler auf Österreich. Dort seien durch eine Rentenreform im Jahr 1998 „alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einbezogen“ worden, „auch die bislang nicht versicherten Selbstständigen“. Zwar müssen der Studie zufolge Selbstständige auch in Österreich höhere Rentenbeiträge zahlen als Beschäftigte – allerdings nur 18,5 Prozent statt 22,8 Prozent, die für Arbeitnehmer fällig werden. Die Differenz von 4,3 Prozentpunkten werde „als sogenannte „Partnerleistung des Bundes“ aus Steuermitteln bezahlt“, heißt es in der WSI-Studie.  

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