Ihre-Vorsorge Logo

Selbstständige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig

Wer freiberuflich unterrichtet und mehr als 450 Euro monatlich verdient, muss Rentenversicherungsbeiträge zahlen – auch wenn es schwer fällt.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Studentin denkt nach – Bildnachweis: wdv © Szekely, Oana

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn/sth). Wer freiberuflich als Lehrer arbeitet und im Monat mehr als 450 Euro verdient, muss Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Eine Lehrtätigkeit umfasst nicht nur die Arbeit an Schulen: Was zählt, ist die Übermittlung von Wissen und Fähigkeiten im Gruppen- oder Einzelunterricht.

Neben der klassischen Nachhilfe für Schüler zählt deshalb zum Beispiel das Unterrichten von Sport- und Gesundheitskursen, von Kreativkursen oder in einer Fahrschule dazu. Auch selbstständige Tätigkeiten als Coaches oder Trainer gelten als Lehrtätigkeit. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums gingen im Jahr 2018 etwa 89.000 Lehrer einer außerschulischen Lehrtätigkeit nach. 

Innerhalb von drei Monaten nach Beginn müssen freiberufliche Lehrer ihre Tätigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung melden. Selbstständige Lehrer, die monatlich maximal 450 Euro verdienen, müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Ab einem Verdienst von 450,01 Euro im Monat sind sie in der Rentenversicherung beitragspflichtig. Laut einem Medienbericht, der vor einigen Jahren für Aufsehen sorgte, tun sich viele freie Lehrkräfte mit der Beitragszahlung aber offenbar schwer: Damals war von hohen Rückständen bei der Rentenversicherung die Rede.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026