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So funktioniert der Widerspruch gegen einen Bescheid zur Rente

Wer einen Bescheid der Rentenversicherung überprüfen lassen will, kann innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einlegen.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin/Frankfurt am Main (drv/sth). Wer mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch oder Klage einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Rentenbescheides erklärt, was im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen.

  1. Im ersten Schritt besteht innerhalb eines Monats die Möglichkeit des Widerspruchs. Dieser muss immer schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Dies ist auch online möglich. Wichtig: Eine Begründung des Widerspruchs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig. 
  2. Der Bescheid wird dann von der Rentenversicherung noch einmal überprüft. Findet sie keinen Fehler, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende den Widerspruchsbescheid.
  3. Sind Betroffene mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, können sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Sowohl Widerspruch als auch Klage sind kostenfrei. Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Es ist daher möglich, sich selbst zu vertreten.

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