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"Solo-Selbstständige rechtlich in keiner Grauzone"

Bundesregierung: Verfahren zur Abgrenzung von Unternehmern und Beschäftigten soll vereinfacht werden.

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Mann im Homeoffice arbeitet an seinem Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / Steve Brookland

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Berlin (sth). Die etwa 2,3 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland befinden sich nach Ansicht der Bundesregierung mit Blick auf ihren sozialen Schutz nicht in einer gesetzlichen Grauzone. Das zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen verwendete Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung könne zudem "nicht (mit-)ursächlich für die behauptete rechtliche Grauzone" sein, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Dieses Verfahren sei vielmehr ein "optionales Instrument, das es den Betroffenen ermöglicht, sich in Zweifelsfällen Rechtssicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status zu verschaffen", heißt es  in dem Schreiben. Darüber hinaus plane die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einerseits, das Statusfeststellungsverfahren zu vereinfachen. Zudem beschäftige sich die Regierung mit der Weiterentwicklung des Verfahrens unter anderem innerhalb des vom Bundessozialministerium (BMAS) angestoßenen Zukunftsdialogs "Neue Arbeit – neue Sicherheit". Dieser Prozess sei "ergebnisoffen", so die Bundesregierung. 

Im Jahr 2016 wurde durch das Statusfeststellungsverfahren in 65.000 Fällen der Erwerbsstatus festgestellt. Ergibt die Prüfung der Clearingstelle, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, beginnt die Sozialversicherungspflicht generell mit dem Tag des Arbeitsbeginns. Die Versicherungspflicht kann aber auch erst ab der Entscheidung durch die Clearingstelle erfolgen, wenn

  • der Antrag innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn gestellt wird,
  • der Betroffene dem verspäteten Beginn der Sozialversicherungspflicht zustimmt oder
  • zwischen Tätigkeitsbeginn und der Entscheidung der Clearingstelle bereits eine andere Absicherung für den Krankheitsfall oder für das Alter vorlag, die vom Leistungsumfang der gesetzlichen Absicherung entspricht.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage de FDP-Bundestagsfraktion (im pdf-Format)

www.deutsche-rentenversicherung.de

Informationen der Deutschen Rentenversicherung über das Statusfeststellungsverfahren

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