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Sonderzahlungen an Rentenversicherung entfallen völlig

Ursprünglich bis 2025 vorgesehene jährliche Zusatzüberweisungen von 500 Millionen Euro sollen komplett gestrichen werden.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die zunächst nur für das Jahr 2022 gestrichene Sonderzahlung des Bundes an die Rentenversicherung von 500 Millionen Euro soll auch in den Jahren 2023 bis 2025 entfallen. Das geht aus dem Entwurf des Bundessozialministeriums (BMAS) für ein Gesetz zur Regelung der Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten für rund 1,3 Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner hervor. Der Entwurf liegt ihre-vorsorge.de vor.

Die „Streichung der Sonderzahlungen des Bundes in den Jahren 2023 bis 2025, die ursprünglich zur Finanzierung der Haltelinie beim Beitragssatz gedacht waren“, bewirke eine weitere Entlastung des Bundes, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die für 2022 vorgesehene Sonderzahlung solle zudem „bereits mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2022 zurückgenommen werden“. Die dadurch frei werdenden Mittel würden „zur Gegenfinanzierung des Bürgergeldgesetzes eingesetzt“, schreibt das BMAS in seinem Entwurf.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte in ihrer Rentenreform 2018 zur Sicherstellung der sogenannten Haltelinien beim Rentenbeitrag und beim Rentenniveau der Rentenversicherung für die Jahre 2022 bis 2025 jährliche Zusatzzahlungen von 500 Millionen Euro zugesagt – die in diesem Zeitraum noch steigen sollten. Diese Sonderzahlungen sollten jedoch erst fließen, wenn der Rentenbeitrag über die bis 2025 gesetzlich festgeschriebene 20-Prozent-Marke hinaus zu steigen droht.

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