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Sozialbeirat kritisiert Grundrentenkonzept

Regierungsberater: Die Ziele "Anerkennung von Lebensleistung" und "Schutz vor Altersarmut" werden nur bedingt erreicht.

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Prof. Dr. Gert. G. Wagner, ehem. Vorsitzender des Sozialbeirats – Bild: DIW Berlin © Detlef Güthenke

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Berlin (sth). Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat das vom Koalitionsausschuss verabschiedete Konzept für die geplante Grundrente scharf kritisiert. Nach den Regierungsplänen würden die beiden Ziele von Union und SPD – die Anerkennung von Lebensleistung und Schutz vor Altersarmut – "nur bedingt erreicht", schreibt das Beratergremium in seinem am Wochenende veröffentlichten Gutachten zum neuen Rentenversicherungsbericht. Grund dafür sei zum einen die vorgesehene Einkommensanrechnung, die eine Lebensleistungs-Anerkennung auf die Gruppe der Geringverdiener beschränke, so der Sozialbeirat. Zudem könne "ein Mehr an Arbeit und Vorsorge im Ergebnis zu weniger Anerkennung in Form von Grundrente führen".  

Auch das Ziel der Altersarmutsvermeidung werde "nicht wirksam angegangen", monieren die zwölf Rentenexperten des Beirats, der sich aus Wissenschaftlern, Vertretern der Sozialpartner und der Bundesbank zusammensetzt. Dies liege vor allem "an der gewählten Zielgruppe einer langjährigen Beitragszahlung und deren unterdurchschnittlichen Altersarmutsrisikos". Der Beschluss des Koalitionsausschusses verbinde die Grundrente "mit Zielsetzungen, denen sie in großen Teilen nicht gerecht wird", so der Sozialbeirat. Die Regierungsberater empfehlen eine klare Benennung des Grundrentenziels – "nämlich langjährigen Beitragszahlenden zu erleichtern, im Alter eine ausreichend hohe Rente zu beziehen, damit sie ohne Fürsorgeleistung ihren Lebensunterhalt bestreiten können". 

"Regelungen für den Grundrentenbezug vereinfachen"

Die Regierungsberater kritisieren auch die bürokratischen Regelungen, die zum Grundrentenbezug berechtigen sollen. Diese seien "kompliziert und nicht einfach zu verstehen". Ihr Verständnis werde noch dadurch erschwert, dass das Grundrentenkonzept aus drei verschiedenen Maßnahmen bestehe:

  • einem Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • der Aufwertung von Rentenansprüchen durch einen Zuschlag
  • einem flankierenden Freibetrag für gesetzliche Renten beim Wohngeld.
Diese Leistungen könnten "kumulativ" wirken, teilweise aber "auch nur alternativ", so der Sozialbeirat.

Für die Bevölkerung verständliche Regelungen seien auch deshalb wichtig, weil die Debatte um die Grundrente an der "unklaren Verwendung von Begriffen, Begründungen und Zielen litt und weiter leidet", heißt es in dem Berater-Gutachten. So sei noch im Beschluss des Koalitionsausschusses davon die Rede, dass die Zahlung der Grundrente bedarfsabhängig erfolge. Tatsächlich sei der Bedarf aber "gerade keine Zugangsvoraussetzung für die Grundrente", sondern eine ausreichende Versicherungszeit in der Rentenversicherung und ein unzureichendes Einkommen des betroffenen Haushalts.

Mehr zum Thema:

https://sozialbeirat.de

Rentenversicherungsbericht 2019 und Gutachten des Sozialbeirats

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