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Sozialer Ausgleich verringert Rentenunterschiede

Neue DRV-Studie über Altersvorsorgeansprüche zeigt, dass bei jüngeren Beschäftigten der Unterschied zwischen Frauen und Männern kleiner wird.

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Kollegen im Büro: Mann und Frau schauen auf ein Laptop. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die Unterschiede bei den Altersvorsorgeansprüchen von Frauen und Männern in Deutschland werden kleiner. Vor allem bei jüngeren Beschäftigten ist die von Fachleuten oft als Gender Pension Gap (GPG) bezeichnete Geschlechter-Lücke zwischen den Anwartschaften auf gesetzliche Rente und kapitalgedeckte Zusatzvorsorge rückläufig. Dazu tragen im Bereich der Rentenversicherung vor allem soziale Ausgleichsleistungen wie etwa Kindererziehungszeiten, die Anrechnung der Zeiten häuslicher Pflege von Angehörigen oder die Aufstockung von Rentenansprüchen bei Geringverdienern mit Kindern bei. Das geht aus einer genaueren Analyse der im Herbst 2018 von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und dem Bundessozialministerium vorgelegten Studie "Lebensverläufe und Altersvorsorge" (LeA) hervor, deren Ergebnisse jetzt die DRV-Rentenexpertin Dina Frommert in Berlin vorstellte.

Demnach sank der GPG über alle Altersvorsorgesysteme hinweg zwischen 1995 und 2016 bundesweit von 69 auf 53 Prozent. Allerdings sind die Differenzen zwischen alten und neuen Bundesländern der Studie zufolge immer noch erheblich. Während der GPG in Westdeutschland auch 2015 noch 58 Prozent betrug, waren es im östlichen Teil Deutschlands nur noch 28 Prozent. Im Bereich der Rentenversicherung lag die Geschlechter-Differenz 2015 noch bei 45 Prozent – nach Angaben Frommerts vor allem wegen der Teilzeitarbeit vieler Mütter in Westdeutschland –, bei der betrieblichen Altersversorgung bei 60 Prozent, im Bereich der privaten Altersvorsorge noch bei 14 Prozent. 

Geringerer Gender Pension Gap dank sozialem Ausgleich

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Unterschiede bei den Ansprüchen von Männern und Frauen in den jüngeren Jahrgängen allerdings kleiner, wie die Rentenexpertin erläuterte. So betrug die Alterseinkünfte-Differenz zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in Westdeutschland im Alter von 40 bis 44 Jahren laut LeA-Studie nur noch 11 Prozent, in der Gruppe der 55- bis 59-Jährigen waren es noch 31 Prozent. In den neuen Ländern, wo die Vollzeitbeschäftigung auch jüngerer Mütter nach wie vor weit verbreitet ist, kamen jüngere Frauen im Jahr 2015 nach Angaben Frommerts sogar auf höhere Rentenansprüche als Männer. Auch bei den älteren Beschäftigten betrug der GPG im Osten zu Ungunsten der Frauen demnach nur fünf Prozent.  

Ein beträchtliches GPG gibt es der Studie zufolge vor allem in den alten Ländern noch bei den Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung. Während in den oberen Altersgruppen in diesem Bereich Geschlechter-Differenzen von mehr als 50 Prozent festzustellen sind, erwerben auch jüngere Männer im Schnitt noch um 34 Prozent höhere Ansprüche als gleichaltrige Frauen. Zählt man die Ansprüche aus gesetzlicher Rente und zusätzlicher Altersvorsorge zusammen, sinkt die Differenz wegen des sozialen Ausgleichs in der Rentenversicherung allerdings in der Gruppe der 55- bis 59-Jährigen auf 38 Prozent, bei den 40- bis 44-Jährigen auf 18 Prozent. In den neuen Ländern seien die Unterschiede bei den Vorsorgeansprüchen von Frauen und Männern auch insgesamt deutlich geringer als im Westen, erklärte Expertin Frommert.

Mehr zum Thema:

www.ihre-vorsorge.de

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der LeA-Studie vom November 2018

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