Berlin (dpa/tmn). Soziales Engagement kann sich doppelt auszahlen: Wer ein Freiwilliges Soziales (FSJ) oder Ökologisches Jahr (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst leistet, zahlt in dieser Zeit nicht in die Rentenversicherung ein. Das übernimmt komplett der Arbeitgeber, wodurch sich die Rente des Versicherten erhöht - ohne dass er selbst eingezahlt hat. Darauf verweist die Deutsche Rentenversicherung und erläutert die Rolle des Arbeitgebers: Dieser meldet der Versicherung den Dienstbeginn sowie die Beschäftigungszeiten und nennt den Arbeitslohn.
Letzteres wird im Freiwilligen Dienst als Taschengeld bezeichnet. Zudem werden Sachleistungen und kostenlose Seminare angeboten. Aus diesen Leistungen berechnet sich die Beitragshöhe für die Rentenversicherung. Der Zeitraum, in dem man durch den Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlt, erhöht laut Deutscher Rentenversicherung nicht nur die spätere Rente. Dieser hilft auch, die Mindestversicherungszeiten - oder auch Wartezeiten - für Rentenansprüche zu erfüllen. Daher sollte der bei der Rentenversicherung geführte Versicherungsverlauf regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft werden.
Anders sieht es aus, wenn sich Rentner und Rentnerinnen für einen Bundesfreiwilligendienst entscheiden. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist versicherungsfrei und bekommt keine Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben. Aber: Wer eine Altersvollrente bezieht, ohne das reguläre Rentenalter erreicht zu haben, müsse die jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten, so die Deutsche Rentenversicherung. Derzeit liegt sie für 2022 aufgrund der Corona-Pandemie bei 46.060 Euro. Das heißt, Rentner und Rentnerinnen können diesen Betrag zusätzlich zu ihrer Rente verdienen, ohne dass diese gekürzt wird.
- Statistische Entwicklung des Bundesfreiwilligendiensts (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
- Großes Interesse an Freiwilligendienst (10.01.2019)
