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Sozialverbände hoffen auf mehr Geld für Frührentner

Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde: Bundessozialgericht könnte höhere Erwerbsminderungsrente für alle chronisch Kranken fordern.

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Verena Bentele, VdK-Präsidentin

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Berlin/Kassel (sth). Chronisch Kranke und Unfallopfer, die seit Anfang 2019 nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf eine höhere Rente als frühere Erwerbsgeminderte. Grund dafür ist eine gesetzliche Neuregelung von 2018. Sie sorgte dafür, dass die sogenannte Zurechnungszeit für nicht mehr erwerbsfähige Arbeitnehmer auf einen Schlag um mehr als drei Jahre ausgeweitet wurde. Die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit Erwerbsgeminderter seither rechnerisch vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur persönlichen Regelaltersgrenze. Dadurch erhielten die etwa 161.500 neu Erwerbsgeminderten des Jahres 2019 eine um etwa 70 Euro höhere monatliche Nettorente als Arbeitnehmer, die seit 2018 nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. 

Der Haken an der Sache: Begünstigt werden durch die Neuregelung des „Rentenpakts“ von 2018 nur die seither neu Erwerbsgeminderten. Das sind jährlich etwa 160.000 bis 180.000 körperlich oder psychisch angeschlagene Frauen und Männer. Jene knapp 1,7 Millionen ehemaligen Beschäftigten, die schon länger keiner Arbeit mehr nachgehen können, gingen leer aus. Ein Nachteil, der sich auch schon bei den Reformen an der Erwerbsminderungsrente in den Jahren 2014 und 2017 auswirkte. Die Folge: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon 2013 oder früher ihren Job gesundheitsbedingt an den Nagel hängen mussten, erhalten heute im Schnitt weit über 100 Euro weniger Rente im Monat als neu Erwerbsgeminderte der Jahre 2019 oder 2020.    

Klagen der Sozialverbände

Den Sozialverbänden VdK und SoVD ist diese gravierende Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandsrentnern schon lange ein Dorn im Auge. Die Verbände vertreten die Interessen der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Vor Kurzem erzielten VdK und SoVD wegen der ungleichen Erwerbsminderungsrenten einen bemerkenswerten Teilerfolg vor dem Bundessozialgericht (BSG): Die Kasseler Richter nahmen eine Nichtzulassungsbeschwerde der Verbände gegen eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen an (Aktenzeichen: B 13 R 100/20 B). Das LSG hatte – wie zuvor schon das zuständige Sozialgericht – die Klage eines erwerbsgeminderten Mannes aus Mülheim an der Ruhr abgewiesen. Die NRW-Landesrichter erklärten zudem eine Revision vor dem BSG für nicht zulässig – was das BSG jetzt seinerseits für unzulässig befand.

Ob das Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts am Ende tatsächlich zu einer höheren Rente für alle Erwerbsgeminderten führen wird, bleibt vorerst abzuwarten. Die Sozialverbände zeigten sich nach dem Richterspruch des BSG jedenfalls erfreut: „Ich bin sehr froh, dass wir das enge Nadelöhr für unseren Kläger beim Bundessozialgericht durchschritten haben“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Und SoVD-Präsident Adolf Bauer ergänzte: „Das Bundessozialgericht kann nun einen Fehler der Bundesregierung korrigieren. Der Staat benachteiligt erwerbsgeminderte Bestandsrentner und bevorzugt Neurentner. Gerecht ist aber nur eine Gleichbehandlung.“

Eine juristische Niederlage in Kassel würde die Verbände deshalb auch nicht mehr von weiteren Schritten abhalten. „Sollte das Bundessozialgericht anderer Meinung sein, legen wir den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor“, kündigte SoVD-Präsident Bauer schon mal an.

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