Ihre-Vorsorge Logo

Sozialwahlen 2017 für Landwirte-Sozialversicherung ungültig

Landessozialgericht Hessen: Be­zie­her einer Al­ters­ren­te der Landwirte-Al­ters­ver­si­che­rung wurden zu Un­recht von Wah­len aus­ge­schlos­sen.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Gummistiefel und eine Gartenharke vor einem Gemüsebeet.

© Nicht definiert

Darmstadt (lsg/sth). Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt (LSG) Hes­sen hat die So­zi­al­wah­len 2017 in der So­zi­al­ver­si­che­rung für Land­wirt­schaft, Fors­ten und Gar­ten­bau (SVLFG) für un­gül­tig er­klärt. Die Wahlen zur Vertreterversammlung der SVLFG seien auf der Seite der Arbeitgeber und Selbstständigen damals nur in der Unfallversicherung durchgeführt worden, heißt es in einer LSG-Mitteilung zu drei jetzt entschiedenen Verfahren. Dadurch seien „insbesondere Personen, die eine Altersrente der Altersversicherung der Landwirte beziehen und nicht bei der SVLFG unfallversichert sind, von den Wahlen ausgeschlossen“ worden. Die Wahlen müssten deshalb wiederholt werden, entschied das Gericht. Bereits im Frühjahr kommenden Jahres finden die nächsten regulären Sozialwahlen statt (Aktenzeichen: L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18 – Die Revision wurde jeweils zugelassen).

Nach den letzten Sozialwahlen im Frühjahr 2017 hatten im Juli 2017 mehrere Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte, die bei der Wahl kandidierten sowie Jagdverbände und ein Arbeitgeber, die Vorschlagslisten eingereicht hatten, Wahlanfechtungsklagen beim Sozialgericht eingereicht. Sie vertraten die Auffassung, dass nicht nur die Bezieher einer gesetzlichen Unfallrente in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wahlberechtigt seien, sondern auch die Bezieher von anderen Renten der SVLFG wie z.B. der Regelaltersrente. Dies habe die SVLFG verkannt und daher den Begriff der Rentenbezieher falsch ausgelegt. Das zuständige Sozialgericht hatte die Klagen jedoch abgewiesen. 

Erstinstanzliche Urteile aufgehoben

Das LSG hob nunmehr die erstinstanzlichen Urteile auf und erklärte die Wahlen für ungültig. Die auf die Unfallversicherung beschränkte Durchführung der Wahlen habe „gegen das aktive und passive Wahlrecht verstoßen“, so das Gericht. Hierdurch sei ein erheblicher Teil von Wahlberechtigten vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen worden. Mit der gesetzlichen Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ab 2013 sei die SVLFG geschaffen worden. Diese sei seitdem zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Unter den Begriff Rentenbezieher fielen seitdem nicht ausschließlich die Rentner aus der Unfallversicherung, heißt es in der LSG-Mitteilung. Der verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsatz, der auch für Sozialversicherungswahlen gelte, „verbiete jedoch einen willkürlichen Ausschluss einer quantitativ nicht unbedeutenden Gruppe von den Wahlen“. Der Wahlfehler sei auch „mandatsrelevant“, da durch ihn eine erhebliche Zahl von Altersrentnern vom Wahlrecht ausgeschlossen werde. Es sei möglich, dass die Sitzverteilung ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre bzw. eine abgelehnte Vorschlagsliste hätte zugelassen werden müssen, urteilte das hessische LSG.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Der dritte Teil der Mütterrente gilt mit Beginn des neuen Jahres. Doch zusätzliche Rente gibt es erst 2028. Worauf Versicherte mit Kindererziehungszeiten jetzt achten müssen.

Time
2 Minuten

Auf der Tagesordnung von Schwarz-Rot stehen umfassende Reformen. Der SPD-Fraktionschef betont, dass das Thema Frührente eine zentrale Frage der Beratungen werde.

Time
4 Minuten

Die Rentenkommission will die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Ob es dazu kommt, ist umstritten. Was hinter der Rente für besonders langjährige Versicherte steckt.

Time
5 Minuten

Rente, Pflege, Steuern, Haushalt, heikle Regierungsbildungen, offene Führungsfragen: Schwarz-Rot steht vor großen Herausforderungen. Der Rückzug von Bärbel Bas hat die Lage nicht einfacher gemacht.

Time
3 Minuten

Die Bemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge steigen deutlich. Topverdiener müssen insgesamt mehr als 1.000 Euro im Jahr zahlen.

Time
2 Minuten

Der Besteuerungsanteil steigt stetig weiter. Woran das liegt und warum viele Rentner trotzdem keine Steuern zahlen müssen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026