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Standardrentner muss pro Jahr 526 Euro Steuern zahlen

Bundesregierung: Auf 1.512 Euro Rente müssen 44 Euro Steuern entrichtet werden. Linke kritisiert die Belastung von Ruheständlern als zu hoch.

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Rentnerin sitzt an einem Tisch mit Ordnern Steuer und Rente sowie einem Steuergesetzbuch und füllt ein Steuererklärungsformular aus.

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Berlin (rnd).  Ein Rentner, der in diesem Jahr in den Ruhestand gegangen ist und zuvor 45 Jahre lang stets das Durchschnittseinkommen verdient hat, muss pro Jahr etwa 500 Euro an Steuern zahlen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Sie liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

Danach erhält dieser sogenannte Standardrentner im Westen im laufenden Jahr eine Rente von durchschnittlich 1.512 Euro, worauf Steuern in Höhe von 44 Euro entrichtet werden müssen. Auf das Gesamtjahr berechnet ergibt sich ein Steuerbetrag von 526 Euro. Ein allein stehender Standardrentner in den neuen Ländern erhält den Angaben der Regierung zufolge eine Rente von 1.465 Euro, worauf Steuern in Höhe von 37 Euro fällig werden. Im ganzen Jahr summiert sich die Steuerzahlung auf 448 Euro. Zusätzlich werden auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund zehn Prozent abgezogen.

"Sinkendes Rentenniveau trifft auf steigende Besteuerung"

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte die Steuerbelastung als zu hoch. “Es ist ein Problem, wenn ein sinkendes Rentenniveau auf eine steigende Besteuerung trifft”, sagte er dem RND. “Viele Renten sind zu gering, um noch Steuern zu zahlen”, mahnte er. Kleine und mittlere Renten sollten von der Besteuerung verschont bleiben, forderte der Linken-Politiker. Zudem sei eine große Rentenreform nötig. “Dafür ist eine Rentenkasse nötig, in die alle Bürger mit ihrem Erwerbseinkommen einzahlen - auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige”, forderte der Fraktionschef.

Die Renten werden seit 2005 mit einem wachsenden Anteil besteuert. Derzeit sind es 80 Prozent. 2040 werden die vollen 100 Prozent erreicht. Entscheidend ist dabei ist der Rentenbeginn. Zwar werden im Gegenzug während des Berufslebens die Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei gestellt, doch sehen Kritiker in der Regelung eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Doppelbesteuerung.

Mehr zum Thema:

https://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Dietmar Bartsch (pdf, hier: S. 5/6)

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