Bad Homburg (kma). Die Deutsche Rentenversicherung hilft Rentnerinnen und Rentnern schnell und unbürokratisch bei der Steuererklärung – mit der „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Denn Steuererklärungen sind nicht nur ein oft leidiges Thema für Arbeitnehmer. Auch immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der Rente ermitteln kann. Das gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2018 lag dieser für Alleinstehende bei 9.000 Euro und für Verheiratete bei 18.000 Euro.
Bescheinigung einfach anfordern
Rentner müssen ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen. Und dabei hilft ihnen die Rentenversicherung. Die Bescheinigung „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge – und Hinweise, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Rentner können diese Bescheinigung einfach anfordern
- unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/1000 4800.
- Online auf www.eservice-drv.de
Weitere Informationen:
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