Oldenburg (drv). Arbeitnehmer sparen jedes Jahr etwas mehr Steuern durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung. Schrittweise kann ein steigender Anteil der Rentenversicherungsbeiträge steuermindernd als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen rät, diese steuerliche Entlastung in eine zusätzliche private Altersvorsorge zu investieren.
Im Gegenzug zur jährlichen Erhöhung des steuermindernden Anteils der Rentenversicherungsbeiträge steigt nämlich der zu versteuernde Anteil der Rente, je später die Rente beginnt. Dadurch werden zukünftige Rentenjahrgänge immer stärker steuerlich belastet. Die steuerliche Entlastung während des Arbeitslebens sollte daher genutzt werden, um eine Minderung der späteren Rente durch die Einkommensteuerpflicht aufzufangen – zum Beispiel, indem die gesparten Steuern in eine staatlich geförderte Altersvorsorge eingezahlt werden.
Link zu Broschüren der Deutschen Rentenversicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge
Altersvorsorge und Steuern
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