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Studierende: Wann muss ich Rentenbeiträge zahlen?

Die Rentenversicherungspflicht hängt davon ab, ob eine Arbeit neben dem Studium kurzfristig, geringfügig oder regulär ausgeübt wird.

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Mann telefoniert mit Headset – Bildnachweis: wdv © Lauer, Jan

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Berlin (dpa/tmn/sth). Viele Studenten arbeiten nebenbei, um sich das Studium zu finanzieren. Damit stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Doch was bedeutet das für mögliche Beiträge zur Rentenversicherung? Denkbar sind drei Fälle, erläutert die Deutsche Rentenversicherung.

Möglichkeit 1: Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Dabei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Rentenversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen.

Möglichkeit 2: Wer unbefristet arbeitet und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Durch die Zahlung von Beiträgen entstehen deshalb generell Ansprüche auf eine Altersrente, Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente. Der zu zahlende Beitrag beträgt derzeit 3,6 Prozent des Einkommens (15 Prozent zahlt der Arbeitgeber). Beim Arbeitgeber kann allerdings ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt dann aber nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung, sondern auch die umfassende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Möglichkeit 3: Wer unbefristet arbeitet und mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist auch als Student immer versicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier nicht möglich. Student und Arbeitgeber teilen sich dann die zu zahlenden Beiträge.


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