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Thüringen: Altersgeld für Frühpensionäre möglich

Erfurter Landtag passt Recht einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an. Neue Leistung ersetzt Nachversicherung in der Rentenversicherung.

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Richterhammer und Paragrafenzeichen

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Erfurt (dpa/th). Thüringer Beamte und Richter, die vorzeitig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, sollen künftig ein Altersgeld bekommen können. Das beschloss der Landtag am Donnerstag in Erfurt und passte damit das bisher geltende Recht nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes an. Bislang wurden freiwillig ausgeschiedene Richter und Beamte in Thüringen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und dort so gestellt, als hätte es auch für die Zeit des Beamten- oder Richterverhältnisses eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht gegeben.

Damit bekamen die Betroffenen deutlich weniger Geld als mit einem Versorgungsanspruch im gleichen Zeitraum. Die Einführung des Altersgeldes soll dies nun ändern. „Das Altersgeld tritt also an die Stelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird erst dann gezahlt, wenn auch Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen würden“, erklärte Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert. 

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