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Tücken des Amtsanlageverfahren

Vereinfachtes Steuerverfahren für Rentner in der Kritik

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Berlin/Schwerin (dpa/mv/mjj) Das Pilotprojekt für steuerpflichtige Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, in bestimmten Fällen auf die Steuererklärung zu verzichten, steht in der Kritik. Der Bund der Steuerzahler warnte am Freitag in Berlin vor Tücken des Amtsveranlagungsverfahrens, das Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium testet.

Verzicht auf absetzbare Beträge

Senioren, die sich für das Verfahren entscheiden, könnten nämlich ihre Ausgaben zum Beispiel für Brille, Zahnersatz, Spenden oder Handwerkerleistungen nicht mehr absetzen. Deshalb zahlten sie womöglich mehr Steuern als sie müssten, kritisierte der Steuerzahlerbund. Darauf weist das Finanzministerium allerdings auch selbst hin: Wer solche Aufwendungen absetzen wolle, müsse weiter eine vollumfängliche Einkommenssteuererklärung mit Anlagen einreichen.

Der Bund der Steuerzahler sieht auch rechtliche Unklarheiten. Zahlreiche Fragen seien offen - beispielsweise die, ob trotz der Verzichtserklärung Einspruch oder Klage gegen den Steuerbescheid eingelegt werden kann. Auch enthalte die Verzichtserklärung keinen Hinweis zum Ehegattensplitting.

Der Bund der Steuerzahler forderte die Finanzverwaltung auf, parallel zu dem Pilotprojekt an verkürzten Steuerformularen für Senioren zu arbeiten. Nur so könne eine einfache, aber zutreffende Besteuerung mit allen Einnahmen und Ausgaben sichergestellt werden.

Rentenversicherung übermittelt Einkünfte

Nur Senioren in Mecklenburg-Vorpommern, die lediglich Einnahmen aus der gesetzlichen Rente, der landwirtschaftlichen Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen haben, können seit Mai das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren nutzen. Die Höhe der gesetzlichen Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung an die Finanzämter übermittelt.

Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom Wochenende können sich auch Rentner mit Zusatzeinkünften aus Minijobs mit höchstens 450 Euro Monatsverdienst und Zinsen auf Sparguthaben vom Amt veranlagen lassen, "solange sie für Zinsen den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen oder Abgeltungssteuer zahlen", wie das Blatt ausführt. Minijobs werden pauschal versteuert. 

Der Steuerbescheid wird dann auf Basis der beim Finanzamt vorliegenden Daten erstellt. Für die Teilnahme am Amtsveranlagungsverfahren müssen Senioren zunächst auf der Seite der Finanzverwaltung ein Formular herunterladen und ausfüllen. 





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