Berlin/Bad Homburg (sth). Noch immer kommen jeden Tag schätzungsweise mehrere Tausend Erwachsene und Minderjährige aus der Ukraine nach Deutschland. Insgesamt zählte die Bundespolizei bis Montag dieser Woche 331.642 Flüchtlinge aus dem osteuropäischen Land, meist Frauen, Kinder und ältere Menschen. Genauere Zahlen sind nicht bekannt, da ukrainische Staatsbürger und -bürgerinnen ohne Visum in die Europäische Union (EU) einreisen und sich in den Staaten des Schengen-Raums (alle EU-Länder außer Irland, Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Zypern) frei bewegen können.
Damit die Menschen aus der Ukraine in Deutschland Sozialleistungen in Anspruch nehmen und möglichst bald auch eine Berufstätigkeit aufnehmen können, benötigen sie zentrale Informationen über die deutsche Sozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat dazu die wichtigsten Leistungen aller Sozialversicherungsträger – mit einem Schwerpunkt auf den Leistungen der Rentenversicherung – in einer Übersicht zusammengestellt. Diese werden hier in ukrainischer Sprache angeboten.
Berufliche Perspektiven für Geflüchtete
Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann die eingereisten Geflüchteten in ihre Heimat zurückkehren können. Deshalb hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit kürzlich eine erste Einschätzung der beruflichen Integrationschancen der ganz überwiegend weiblichen Ukrainer vorgelegt. Eines der zentralen Ergebnisse: „Das Bildungsniveau der Bevölkerung in der Ukraine ist im internationalen Vergleich hoch. Zudem verfügen Frauen in der Ukraine über ein höheres Bildungsniveau als Männer“, so das IAB. Darüber hinaus sei auch unter der bereits vor dem Krieg in Deutschland lebenden Bevölkerung aus der Ukraine das Bildungsniveau „mit einem Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen von 50 Prozent hoch“.
Die Nürnberger Arbeitsmarktforscher stellten allerdings auch fest: „Die Anteile der Personen (aus der Ukraine, d. Red.), die komplexe Experten- und Spezialistentätigkeiten ausüben, sind sehr viel geringer als die Anteile der Hochschulabsolventinnen und -absolventen; die Anteile der Personen, die Helfer- und Anlerntätigkeiten ausüben, sind mit rund 30 Prozent recht hoch.“ Aufgrund der für die Geflüchteten in Kraft gesetzten EU-Massenzustrom-Richtlinie würden jedoch – im Gegensatz zur Fluchtwelle von 2015 – die „Länder an den Außengrenzen der EU entlastet und eine effizientere Verteilung der Geflüchteten in andere EU Mitgliedsstaaten erreicht“. Dies trage dies „zu einer faireren Verteilung der Geflüchteten und der Kosten der Schutzgewährung, verbesserten Integrationschancen und zu einem produktiveren Einsatz des Faktors Arbeit bei einer erfolgreicheren Arbeitsmarktintegration bei“, so das IAB.
