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Ukrainer in Deutschland können nur deutsche Rentenansprüche erwerben

Ein Sozialversicherungsabkommen könnte längst dafür sorgen, dass Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern aus der Ukraine und Deutschland auch im jeweils anderen Land die Rente steigern. Doch an einer Stelle hakt es.

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Deutscher Reisepass auf Weltkarte liegend. Bild: IMAGO / agefotostock / johanness86

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Berlin (sth). Etwa 1,1 Millionen geflüchtete Menschen aus der Ukraine leben nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit in Deutschland. Wie lange die Betroffenen - vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche - bleiben und wie viele weitere ihnen möglicherweise in den kommenden Monaten noch nachfolgen werden, lässt sich aufgrund des anhaltendes Krieges zwischen der Ukraine und Russland auch von Fachleuten nicht zuverlässig prognostizieren. Deshalb ist es für viele geflüchtete, erwerbsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer ein Vorteil, dass sie hierzulande und in allen anderen Ländern der Europäischen Union (EU) wie EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Arbeit suchen und aufnehmen können.

Diese Möglichkeit nehmen inzwischen schätzungsweise rund 200.000 Frauen und Männer aus dem osteuropäischen Land in Deutschland auch wahr. Die Bundesagentur für Arbeit registrierte im März dieses Jahres - jüngere Zahlen liegen nicht vor - neben kurzfristig Beschäftigten und Minijobbern etwa 137.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Tendenz: steigend. Angesichts des weiter anhaltenden Zustroms von Erwerbsfähigen aus der Ukraine scheint es deshalb auf den ersten Blick nachvollziehbar, dass der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium (BMAS), Rolf Schmachtenberg, in der vergangenen Woche mit Amtskolleginnen und Rentenfachleuten aus Kiew ein virtuelles Gespräch über Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich Rente führte. Denn: Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung können die Kriegsflüchtlinge nur erwerben, wenn sie hierzulande angemeldet sind und mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder zum Beispiel Kinder in den ersten Lebensjahren erzogen haben.         

Sozialversicherungsabkommen von Kiew noch nicht ratifiziert

Fachleute in den Sozialministerien von Bund und Ländern sowie bei den 16 Rentenversicherungsträgern dürften sich angesichts des medienwirksam veröffentlichten Gesprächs zwischen Berlin und Kiew dennoch verwundert die Augen gerieben haben. Denn die Möglichkeit, die Beschäftigungszeiten von Ukrainern in Deutschland und von Deutschen in der Ukraine auch für die spätere Rente anzuerkennen, ist rechtlich bereits seit Jahren vorbereitet. Im November 2018 unterzeichneten der ukrainische Sozialminister Andrij Rewa und der deutsche Botschafter in der Ukraine, Ernst Reichel, in Kiew für die Regierungen beider Länder ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen

Das Ziel: Nach der Ratifizierung des Abkommens durch die jeweiligen Parlamente sollten die Beschäftigten beider Länder ihre in der Heimat und im jeweils anderen Staat zurückgelegten Arbeitszeiten addieren und so ihre Rentenansprüche steigern können. Doch während der Bundestag das Sozialabkommen bereits im November 2019 unterzeichnete, wartet man in Berlin noch immer auf den - notwendigen - vergleichbaren Schritt in Kiew. Ein Schritt, der nicht nur die Rentenanwartschaften der derzeit hierzulande arbeitenden Geflüchteten in der Deutschen Rentenversicherung erhöhen würde, sondern auch das Leben vieler Ukrainerinnen und Ukrainer im Alter - möglicherweise dann wieder in ihrer Heimat - verbessern könnte.         

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