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Umsetzung der Grundrente bleibt schwierig

Laut einem Zeitungsbericht denkt das Bundessozialministerium jetzt über eine Freibetragsregelung für langjährige Geringverdiener nach.

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Rentnerin zählt Euro-Geldscheine und Münzen auf einem Tisch mit weißer Tischdecke. Bild: IMAGO / Panthermedia / michimulder

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Berlin/Bad Homburg (sth). Die Umsetzung der von der Bundesregierung ab 2020 geplanten Grundrente bleibt schwierig. Um die Aufstockung der Rente von langjährig beschäftigten Geringverdienern auf eine Höhe von zehn Prozent über dem örtlichen Grundsicherungsbedarf praktikabel zu erreichen, denkt das Bundessozialministerium (BMAS) nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" jetzt offenbar über ein Freibetragsmodell nach. Demnach würden die gesetzlichen Rentenansprüche von rund 130.000 Geringverdienern nicht mehr voll angerechnet.

Zusätzlich zur steuerfinanzierten Grundsicherung bekämen die Betroffenen dann einen Teil ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt – bis zur Höhe des Freibetrags. Bisher wird die Grundsicherung nur gezahlt, wenn die gesetzlichen Rentenansprüche und vorhandenes weiteres Vermögen eines Haushalts vollständig verbraucht sind, dies aber für die Existenzsicherung nicht ausreicht. Die Kosten des Freibetragsmodells für die Grundsicherung belaufen sich den Angaben zufolge auf 200 Millionen Euro. Freibeträge für die Anrechnung auf die Grundsicherung gibt es seit 2018 bereits für Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente.

Freibetrag auch Favorit der Rentenversicherung

Das Freibetragsmodell wird auch von der Deutschen Rentenversicherung favorisiert. Wie der Rentenexperte Reinhold Thiede bereits Mitte vergangenen Jahres deutlich machte, wären Freibeträge bei der Einkommensanrechnung eine "weniger verwaltungsaufwändige Alternative". Aber auch diese stelle sicher, dass die Lebensleistung von langjährig Versicherten mit Grundsicherungsbedarf künftig ausreichend honoriert werde, so Thiede. Allerdings wäre die Grundrente nach diesem Modell laut Thiede beim Umzug eines berechtigten Rentners ins Ausland "nicht exportierbar". Der Grund: Die hierzulande vorgenommene "Prüfung von Bedarf und Bedürftigkeit" sei in anderen Ländern "überhaupt nicht realisierbar", erklärte der Rentenexperte.

Die Grundrente soll laut Koalitionsvertrag wenig verdienenden Frauen und Männern gezahlt werden, die trotz 35 Beitragsjahren in der Rentenversicherung – zu denen auch Zeiten der Kindererziehung und der häuslichen Pflege zählen – und unter Berücksichtigung der Einkünfte des Lebenspartners auf keine existenzsichernde Rente kommen. Sie soll zehn Prozent höher sein als der örtliche Grundsicherungsbedarf. Um die Bedürftigkeit eines Antragstellers festzustellen, sollen Rentenversicherung und das zuständige Grundsicherungsamt zusammenarbeiten. Die Rentenversicherung hatte schon in der Vergangenheit erklärt, dass sie selbst die Bedürftigkeit aufgrund fehlender Informationen nicht feststellen kann – sondern nur die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundrentenanspruch.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Link zu weiteren Informationen über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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