Berlin (drv/iv). Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund ist am Mittwoch in Berlin zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das bei der Sozialwahl im Mai gewählte Parlament besteht aus jeweils 15 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.
Zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurde Rüdiger Herrmann gewählt. Herrmann leitete in seinem Hauptamt den Vertrieb der DAK-Gesundheit in Baden-Württemberg. Er vertritt die Gruppe der Versicherten. Heribert Jöris wurde zum alternierenden Vorsitzenden gewählt. Er vertritt die Arbeitgeberseite. Jöris ist Geschäftsführer für Sozial- und Tarifpolitik beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Jens Dirk Wohlfeil gewählt. Er vertritt die Gruppe der Arbeitgeber. Wohlfeil ist in seinem Hauptamt Geschäftsführer Tarif- und Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Zum alternierenden Vorstandsvorsitzenden wurde Hans-Werner Veen gewählt. Er vertritt die Seite der Versicherten. Er leitete zuletzt bei der DAK-Gesundheit das Geschäftsgebiet West in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Veen wird sein Amt nach drei Jahren an Rebecca Liebig weitergeben. Sie ist im Hauptamt Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di.
Die Vertreterversammlung verabschiedet unter anderem den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund und ist damit für die Verwendung der Beitragsmittel verantwortlich. Der Haushalt ist mit 174 Milliarden Euro der zweitgrößte öffentliche Haushalt in Deutschland. Darüber hinaus kontrolliert die Vertreterversammlung, dass die von Versicherten und Arbeitgebern gezahlten Beitragsgelder ordnungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
Krisen als Entwicklungschance genutzt
Zuvor ist die Vertreterversammlung der abgelaufenden Wahlperiode 2017 bis 2023 unter Vorsitz von Rüdiger Herrmann zu ihrer letzten Sitzung zusammengekommen. In seiner Bilanz machte Herrmann deutlich, dass die Deutsche Rentenversicherung die vielfältigen Herausforderungen der vergangenen sechs Jahre, sei es durch die Corona-Krise oder die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise, erfolgreich genutzt habe, um zukunftsweisende Entwicklungen voranzutreiben. So sei bei der digitalen Transformation, der Ausweitung der elektronischen Akte und der Einführung neuer Arbeitsweisen ein deutlicher Schub zu verzeichnen gewesen.
Herrmann wies darauf hin, dass sich die Bedeutung der Digitalisierung für die Deutsche Rentenversicherung Bund auch an ihrem Anteil am Haushaltsvolumen ablesen lasse: „Beliefen sich die IT-Ausgaben im Jahr 2018 noch auf rund 277 Millionen Euro, so waren es 2022 bereits rund 467 Millionen. Eine Steigerung um mehr als 150 Prozent“. Auch die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund befänden sich im digitalen Wandel.
Gesetze erfolgreich umgesetzt
In den vergangenen sechs Jahren haben die Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung zahlreiche Gesetzesänderungen mit Bravour umgesetzt, so Herrmann – unter anderem die Ausweitung der sogenannten Mütterrente, die Umsetzung der Leistungsverbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sowie die Einführung des Grundrentenzuschlags. Dies sei nur möglich gewesen, da die Selbstverwaltung der Rentenversicherung umfänglichen Neueinstellungen zugestimmt habe. So seien allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund von 2018 bis 2022 mehr als 5.500 Mitarbeitende hinzugekommen. Auch habe sich hier die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze seit 2019 nahezu verdoppelt und werde im kommenden Jahr bei über 1.000 liegen. Damit reagiere man nicht nur auf den Zuwachs an Aufgaben, sondern bereite sich auch auf die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahre vor. Wenn die sogenannte Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht, werde die Rentenversicherung zahlreiche Beschäftigte verlieren.
Beschaffung von Reha-Leistungen neu geregelt
Die Selbstverwaltung hat in der ablaufenden Wahlperiode – als untergesetzliche Norm – mehrere Verbindliche Entscheidungen zur Neuregelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation getroffen. Unter anderem wurden die Zulassung und Vergütung von Reha-Einrichtungen neu geregelt, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt und die Transparenz der Qualitätssicherung erhöht. Durch die professionelle Zusammenarbeit aller Beteiligten sei es nach Herrmann Einschätzung gelungen, zum 1. Juli 2023 eine rechtskonforme und zugleich praxistaugliche Umsetzung der Verbindlichen Entscheidungen zu realisieren.
