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„Viel spricht für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige“

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, verweist auf die prekäre Lage vieler Kleinunternehmer.

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Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund – Bild: DRV Bund/Frank Nuernberger

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Berlin (drv/sth). Eine Altersvorsorgepflicht für nicht obligatorisch gesicherte Selbstständige sollte aus Sicht der Rentenversicherung weiterhin auf der politischen Tagesordnung bleiben. Obwohl die von Union und SPD geführte Bundesregierung dieses Vorhaben trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt hat, „spricht viel für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige". Das sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, jetzt in einem Interview der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) herausgegebenen Zeitschrift „Soziale Sicherheit“. Zur Begründung verwies Roßbach auf die oft prekäre Lage der Betroffenen, die „überdurchschnittlich stark auf Grundsicherung im Alter angewiesen“ seien.

Die Rentenversicherungs-Chefin zeigte sich optimistisch, dass die 16 Rentenkassen die Pandemie-bedingte Wirtschaftskrise „gut überstehen“  würden. Die Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden in diesem Jahr voraussichtlich um rund zwei Prozent steigen, sagte Roßbach. Der Rentenbeitrag von derzeit 18,6 Prozent werde hausinternen Berechnungen zufolge „in den nächsten zwei Jahren stabil bleiben“. Auch die Renten könnten ab dem kommenden Jahr wieder steigen. „Die Pandemie hat gezeigt, dass die Sozial- und Rentenversicherung über funktionierende und belastbare Strukturen verfügen“, betonte Roßbach.  

Rentenversicherung hilft COVID-19-Patienten

Viele rentenversicherte Beschäftigte leiden unter den Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung. Ihnen will die Rentenversicherung nach Angaben Roßbachs mit einer speziellen Post-/Long-COVID-Rehabilitation „dabei helfen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ihr Berufs- und Alltagsleben wieder aufzunehmen“. Die Rentenversicherer böten für viele Beschwerdebilder nach COVID-19 vielfältige Behandlungsmöglichkeiten an, sagte die Chefin des größten deutschen Rentenversicherers. Dies betreffe „insbesondere pneumologische, kardiologische und psychische Erkrankungen“.

Zu den interdisziplinären Therapieangeboten der Rehakliniken für COVID-19-Patienten gehören laut Roßbach „Atemtherapien, kombiniert beispielsweise mit Ausdauer-, Bewegungs- und Krafttraining, Ergotherapie, Psychotherapie sowie Gedächtnistraining“. So würden die Behandlungspläne individuell auf das jeweilige Krankheitsbild zugeschnitten. Die bisherige Beobachtungen der Mediziner stimmten sie  „zuversichtlich, was die Post-/Long-COVID-Reha der Rentenversicherung angeht“, sagte die erste Frau an der Spitze der Rentenversicherung. „Ob Atemnot, körperliche Leistungsfähigkeit, psychische Störungen oder Erschöpfung: Die Beschwerden bessern sich während der Reha deutlich.“

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