Berlin (drv). Nach einem viertägigen Redemarathons verabschiedet der Deutsche Bundestag am 21. Januar 1957 mit großer Mehrheit eine wegweisende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Auslöser ist die Situation vieler Rentnerinnen und Rentner in den 1950er-Jahren: Während die Wirtschaft boomt und die Einkommen steigen, leben 4,5 Millionen Senioren in Armut. Zum einen profitieren sie kaum vom Wirtschaftsaufschwung in der Bundesrepublik. Denn da die Renten nicht laufend angepasst werden, bleiben sie hinter der positiven Entwicklung der Löhne zurück. Zum anderen haben viele Menschen durch den Krieg ihre familiäre Sicherung im Alter verloren.
Die Rente, die ursprünglich nur als Zuschuss gedacht war, wird nun für zahlreiche Rentenempfänger die einzige Einkommensquelle – sie reicht aber vielfach nicht für den Lebensunterhalt. Bis in die 50er-Jahre sollen Renten grundsätzlich aus zuvor gebildetem Kapital bezahlt werden. Zwei Weltkriege und Währungsreformen haben aber immer wieder große Teile der Vermögensbestände der Rentenversicherung vernichtet. Bundeskanzler Konrad Adenauer erklärt eine „umfassende Sozialreform“ deshalb zu einer der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung in der zweiten Legislatur.
Der Schreiber-Plan: Basis für eine „epochenmachende Strukturreform“
Der Weg dorthin und auch die genaue Ausgestaltung des Ziels sind in der Politik umstritten. Den Durchbruch bringt schließlich der Ökonom Wilfrid Schreiber. Sein Plan ist die Basis für eine „epochenmachende Strukturreform“: weg vom Zubrot, hin zu einer umfassenden Absicherung bei Renteneintritt. Nach langen und hitzigen Diskussionen im Sozialkabinett geht das Gesetz in den Bundestag. In einem viertägigen Redemarathon melden sich einzelne Abgeordnete dutzende Male zu Wort.
Schließlich stimmt der Bundestag der Rentenreform mit großer Mehrheit zu, und sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 1957 in Kraft. Die Rentenreform führte auch zur Angleichung des Versicherungs- und Leistungsrechts in der Angestellten- und der Arbeiterrentenversicherung. Das Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz bezog dabei auch die Knappschaften in die allgemeine Rentenreform ein. Den Rentenempfängern bringt die Reform ein deutliches Plus um durchschnittlich über 60 Prozent.
