Hamburg/Frankfurt am Main (sth). Seit etwa einem Jahrzehnt gilt Österreich deutschen Gewerkschaftern und Politikerinnen aus dem eher links orientierten Lager als Vorbild für eine grundlegende Rentenreform in Deutschland. Der Hauptgrund: Beschäftigte und Selbstständige in unserem südlichen Nachbarland dürfen im Alter auf eine deutlich höhere Rente zählen. Zudem beteiligen sich neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weitere Erwerbsgruppen an der Finanzierung der Rentenversicherung.
Die wesentlichen Ursachen für das höhere Leistungsniveau des Rentensystems in der Alpenrepublik sind, dass
- der Beitragssatz zur Rentenversicherung höher ist als bei uns,
- der österreichische Staat sich stärker an der Finanzierung des Rentensystems beteiligt,
- die Bevölkerung Österreichs im Schnitt jünger ist als die deutsche und
- ein Rentenanspruch erst nach deutlich längerer Zugehörigkeit zur Rentenversicherung entsteht als in Deutschland.
Zwei Experten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben jetzt in einem Beitrag für die Fachzeitschrift “Wirtschaftsdienst” die wesentlichen Unterschiede des österreichischen Rentensystems gegenüber dem deutschen aktuell zusammengefasst.
Zahlreiche Differenzen im Details
So sind in Österreich grundsätzlich alle Erwerbstätigen zu vergleichbaren Bedingungen in die obligatorische Alterssicherung einbezogen. Die Wartezeit für den Bezug einer Altersrente ist mit mindestens 15 Jahren deutlich höher als in Deutschland (fünf Jahre); schon deshalb sind die durchschnittlichen Renten tendenziell höher. Das bedeutet einerseits, dass in Deutschland auch die aus nur wenigen oder geringen Einzahlungen resultierenden „Minirenten“ (etwa von Beamten, Hausfrauen, Selbstständigen, die nur wenige Jahre versichert waren und deshalb niedrige gesetzliche Renten beziehen) den statistischen Schnitt senken. Auf der anderen Seite erhalten Menschen, die beispielsweise nur zehn oder zwölf Jahre rentenversichert waren und Beiträge gezahlt haben, in Österreich – anders als in Deutschland – dafür überhaupt keine Rente.
Im Übrigen ist der Beitragssatz zur österreichischen Rentenversicherung deutlich höher als in Deutschland - und die Beiträge werden nicht paritätisch von Beschäftigten und Unternehmen gezahlt (der Arbeitgeber zahlt in Österreich mehr). Rentenabschläge bei Rentenbezug vor der Regelaltersgrenze sind in Österreich mit 4,2 Prozent höher als in Deutschland (3,6 Prozent). Der Rentenzuschlag bei einem hinausgeschobenen Rentenbeginn ist mit ebenfalls 4,2 Prozent pro Jahr hingegen kleiner als in Deutschland mit 6,0 Prozent. Die von den Rentenbezieherinnen und -beziehern zu tragenden Beiträge zur Krankenversicherung sind in Österreich zwar geringer als in Deutschland. Die Renten werden in Österreich dafür aber grundsätzlich voll versteuert und der Eingangssteuersatz in Österreich ist deutlich höher als in Deutschland.
