Ihre-Vorsorge Logo

Immer weniger Renten für Witwen, immer mehr für Witwer

Trotz zunehmend eigenständiger Absicherung beider Geschlechter bleibt die Hinterbliebenenrente wichtig – in steigendem Maße auch für Männer.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Seniorin sitzt vor ihrem Haus in der Sonne. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

© Nicht definiert

Frankfurt am Main (sth). Ein Schicksal, das hierzulande jeden Tag im Schnitt etwa 1000 Menschen trifft, um das die meisten aber gedanklich dennoch gern einen Bogen machen: der Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin. War der (oder die) Verstorbene rentenversichert, hat die (oder der) Hinterbliebene in diesem Fall aber zumindest die Sicherheit, nicht gleich existenziell bedroht zu sein. Der Grund: Witwen und Witwer haben bei Tod ihres Ehegatten - zumindest generell - Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Zwar fällt der Anspruch weg, wenn die Witwe oder der Witwer über ein ausreichend hohes eigenes Einkommen verfügt. Doch trotz zunehmend eigenständiger sozialer Absicherung beider Ehepartner bekommen in Deutschland jährlich noch immer mehr als 350.000 Frauen und Männer nach dem Tod ihrer Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente zuerkannt. Im Jahr 2023 waren es nach den jüngsten Daten der Deutschen Rentenversicherung rund 366.000.

Bemerkenswert ist die unterschiedliche Entwicklung bei Witwen- und Witwerrenten. Während die Zahl der an Frauen ausgezahlten Hinterbliebenenrenten in den vergangenen 30 Jahren von etwa 5,1 Millionen auf gut 4,4 Millionen im Jahr 2023 zurückging, stieg die Zahl der Witwerrenten im gleichen Zeitraum um etwa das Vierfache auf rund 744.000. Damit flossen im vergangenen Jahr etwa 14,4 Prozent oder jede siebte Hinterbliebenenrente auf das Konto eines Mannes. Noch auffälliger ist der Trend bei Hinterbliebenenrenten, die in den Jahren von 2013 bis 2023 erstmals gezahlt wurden: Hier kletterte der Anteil der Witwerrenten an den Überweisungen für hinterbliebene Ehepartner von 20,3 auf 24,2 Prozent. 

Wirtschaftlich oft von großer Bedeutung

Auch finanziell haben Witwen- und Witwerrenten für die vom Tod ihres Ehepartners getroffenen Hinterbliebenen oft erhebliche Bedeutung - zumal die "Renten wegen Todes" genauso wie Alters- und Erwerbsminderungsrenten an der jährlichen Anpassung der gesetzlichen Renten teilnehmen. So bekamen Frauen, deren Ehemann 2023 gestorben ist, im gleichen Jahr eine durchschnittliche Rente von 764 Euro überwiesen. Um ihre verstorbenen Partner trauernde Witwen des Jahres 2013 mussten dagegen zunächst im Schnitt mit 587 Euro Rente auskommen. Noch bedeutsamer wurden Hinterbliebenenrenten für das Portemonnaie von Witwern: Sie stiegen zwischen 2013 und 2023 von durchschnittlich 255 Euro um mehr als 56 Prozent auf 399 Euro.

Trotz ihrer Hinterbliebenenbezüge von der Rentenversicherung dürfen Witwen und Witwer auch Nebeneinkünfte wie Gehalt oder Altersrente haben - allerdings nur in einem bestimmten Umfang ohne Abzüge. Entscheidend für die Berechnung des anrechnungsfrei zulässigen Verdiensts ist der Netto-Hinzuverdienst. Übersteigen die Zusatzeinkünfte den gesetzlichen Freibetrag von derzeit 1038,05 Euro, werden die darüber liegenden Einkünfte zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. 

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026