Frankfurt am Main (sth). Ein Schicksal, das hierzulande jeden Tag im Schnitt etwa 1000 Menschen trifft, um das die meisten aber gedanklich dennoch gern einen Bogen machen: der Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin. War der (oder die) Verstorbene rentenversichert, hat die (oder der) Hinterbliebene in diesem Fall aber zumindest die Sicherheit, nicht gleich existenziell bedroht zu sein. Der Grund: Witwen und Witwer haben bei Tod ihres Ehegatten - zumindest generell - Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Zwar fällt der Anspruch weg, wenn die Witwe oder der Witwer über ein ausreichend hohes eigenes Einkommen verfügt. Doch trotz zunehmend eigenständiger sozialer Absicherung beider Ehepartner bekommen in Deutschland jährlich noch immer mehr als 350.000 Frauen und Männer nach dem Tod ihrer Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente zuerkannt. Im Jahr 2023 waren es nach den jüngsten Daten der Deutschen Rentenversicherung rund 366.000.
Bemerkenswert ist die unterschiedliche Entwicklung bei Witwen- und Witwerrenten. Während die Zahl der an Frauen ausgezahlten Hinterbliebenenrenten in den vergangenen 30 Jahren von etwa 5,1 Millionen auf gut 4,4 Millionen im Jahr 2023 zurückging, stieg die Zahl der Witwerrenten im gleichen Zeitraum um etwa das Vierfache auf rund 744.000. Damit flossen im vergangenen Jahr etwa 14,4 Prozent oder jede siebte Hinterbliebenenrente auf das Konto eines Mannes. Noch auffälliger ist der Trend bei Hinterbliebenenrenten, die in den Jahren von 2013 bis 2023 erstmals gezahlt wurden: Hier kletterte der Anteil der Witwerrenten an den Überweisungen für hinterbliebene Ehepartner von 20,3 auf 24,2 Prozent.
Wirtschaftlich oft von großer Bedeutung
Auch finanziell haben Witwen- und Witwerrenten für die vom Tod ihres Ehepartners getroffenen Hinterbliebenen oft erhebliche Bedeutung - zumal die "Renten wegen Todes" genauso wie Alters- und Erwerbsminderungsrenten an der jährlichen Anpassung der gesetzlichen Renten teilnehmen. So bekamen Frauen, deren Ehemann 2023 gestorben ist, im gleichen Jahr eine durchschnittliche Rente von 764 Euro überwiesen. Um ihre verstorbenen Partner trauernde Witwen des Jahres 2013 mussten dagegen zunächst im Schnitt mit 587 Euro Rente auskommen. Noch bedeutsamer wurden Hinterbliebenenrenten für das Portemonnaie von Witwern: Sie stiegen zwischen 2013 und 2023 von durchschnittlich 255 Euro um mehr als 56 Prozent auf 399 Euro.
Trotz ihrer Hinterbliebenenbezüge von der Rentenversicherung dürfen Witwen und Witwer auch Nebeneinkünfte wie Gehalt oder Altersrente haben - allerdings nur in einem bestimmten Umfang ohne Abzüge. Entscheidend für die Berechnung des anrechnungsfrei zulässigen Verdiensts ist der Netto-Hinzuverdienst. Übersteigen die Zusatzeinkünfte den gesetzlichen Freibetrag von derzeit 1038,05 Euro, werden die darüber liegenden Einkünfte zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
