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Weniger Widersprüche gegen Rentenbescheide

Rentenversicherung: Zahl der Klagen gegen Rentenfeststellungen war 2021 um mehr als ein Viertel geringer als zehn Jahre zuvor.

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Logo der Deutschen Rentenversicherung. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Berlin (drv/sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verzeichnet immer weniger Widersprüche gegen Rentenbescheide. Wurden im Jahr 2011 noch rund 193.000 Widersprüche eingelegt, seien es 2021 nur noch etwa 140.000 Fälle gewesen, heißt es in einer Mitteilung. „Dies entspricht einem Rückgang von rund 27 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts.“ Lediglich 15 Prozent der Widersprüche drehten sich demnach um Fragen der Rentenberechnung und Rentenhöhe. In etwa 1.100 Fällen sei der Widerspruch mindestens teilweise erfolgreich gewesen. Rund 78.000 Widersprüche wurden laut DRV zurückgewiesen.

Die DRV habe von sich aus in etwa 37.000 Fällen Rentenbescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem Versicherte Widerspruch dagegen eingelegt hatten, heißt es weiter. Grunde hierfür seien unter anderem nachgereichte Unterlagen gewesen, die bei der Erteilung des Bescheids noch nicht vorgelegen hätten. Die restlichen Widerspruchsverfahren seien durch Rücknahme des Widerspruchs beendet worden. Die Deutsche Rentenversicherung hat nach eigenen Angaben 2021 insgesamt rund 1,71 Millionen Rentenbescheide erlassen. Zehn Jahre zuvor seien es noch 1,58 Millionen gewesen.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen, wie andere Sozialleistungen auch, aktiv beantragt werden. Sind Versicherte mit einem Bescheid der DRV nicht einverstanden, können sie dagegen Widerspruch einlegen. Dies ist auch über die Online-Dienste möglich.

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