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Wer nicht in die Rentenversicherung zahlt

Ab 2025 sollen nach dem Willen von SPD-Chefin Nahles alle Bürger in die Rentenversicherung einzahlen. Bisher sind manche Gruppen ausgenommen.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (sth/dpa). Mit einem bemerkenswerten Vorstoß sorgte die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles am Wochenende für Aufmerksamkeit der Medien. Ab dem Jahr 2025 sollten alle Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eingeschlossen Selbstständige und Beamte, sagte Nahles auf einem sogenannten Debattencamp ihrer Partei in Berlin. Abgesehen von zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit einer solchen Neuausrichtung der Rentenversicherung verbunden wären: Auch dem derzeitigen Koalitionsvertrag widerspricht Nahles' Plan. Dort ist lediglich vereinbart, dass in den kommenden Jahren eine generelle Altersvorsorgepflicht für nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige eingeführt werden soll – mit einer Wahlfreiheit zwischen der Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorge.

Kaum durchsetzbar – auch in ihrer eigenen Partei – dürfte der Versuch von Nahles sein, künftig Beamte in die Rentenversicherungspflicht einzubeziehen. Denn die Altersbezüge der meist in den höheren Besoldungsgruppen tätigen Staatsdiener ("Pensionen") entsprechen nicht nur der gesetzlichen Rente, sondern schließen auch die betriebliche Altersvorsorge mit ein. Wir geben einen Überblick, welche Erwerbsgruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter abgesichert sind – und wer nicht:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Diese gesetzliche Versicherungspflicht gilt aber nicht für die meisten Selbstständigen, Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten.
  • Auch für Bundestagsabgeordnete werden während ihrer Mandatszeit laut Parlaments-Website keine Rentenbeiträge abgeführt. Die Lücke werde durch eine Altersentschädigung geschlossen, die für jedes Jahr der Mitgliedschaft 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung von derzeit monatlich 9780,28 Euro beträgt. Gezahlt wird erst nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
  • Bundesminister stehen während ihrer Amtszeit in einem "öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis", wie es im entsprechenden Gesetz heißt – auch sie sind also nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Arbeitnehmer pflichtversichert. Über ihre Amtsbezüge, Übergangs- und Ruhegehälter gibt es im Bundesministergesetz eigene Festlegungen.


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