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Wirtschafts- und Sozialverbände kritisieren Rentenpläne der Ampel

Streitpunkt "Rentenaufschubprämie": Arbeitgeberverbände halten die Wirkung der geplanten Maßnahmen für "ungewiss und vor allem teuer". Sozialverband befürchtet Privilegierung von gesunden Beschäftigten.

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Arbeiter im Rentenalter in Fabrik mit gelbem Helm und Tablet. Bild: IMAGO / agefotostock / SeventyFour

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Berlin (sth), Der Mitte Juli von der Bundesregierung beschlossene Entwurf einer “Wachstumsinitiative”, mit der die “Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandort” Deutschland gestärkt werden soll, stößt bei Wirtschafts- und Sozialverbänden auf Kritik. Zwar sei das Ziel, die Beschäftigung Älterer auszubauen, “richtig”, heißt es in einer jetzt von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlichten Stellungnahme zu den geplanten rentenpolitischen Maßnahmen der Ampel-Koalition. Allerdings seien die meisten davon – die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags an beschäftigte Rentner, die sogenannte Rentenaufschubprämie und ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag für beschäftigte Bezieher einer Hinterbliebenenrente – “in ihrer Wirkung ungewiss und vor allem teuer”, so die BDA. Sie würden die Beitragszahlerinnen und -zahler - also Arbeitgeber und Beschäftigte - “voraussichtlich in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro jährlich zusätzlich belasten”, heißt es in ihrem Papier.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) betrachtet die Rentenpläne der Regierung “insgesamt skeptisch”. So sei bei der Rentenaufschubprämie zu erwarten, dass sie nur von Menschen genutzt werde, “die gesundheitlich in der Lage sind, weiterhin einer Erwerbsarbeit nachzugehen und die auch einen passenden Arbeitsplatz haben”, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Gesundheitlich angeschlagene Menschen und Beschäftigte an Arbeitsplätzen, die ohnehin abgebaut werden sollen, profitierten dagegen ”von diesen Regelungen nicht". Aus Sicht des SoVD ist es “viel wichtiger, dass die Menschen so lange wie möglich gesund arbeiten können, um tatsächlich die Regelaltersgrenze zu erreichen”. Kritik äußerte der Verband auch an der aus seiner Sicht “ungeklärten Finanzierung” der geplanten Maßnahmen. Damit könnten diese individuell zwar “attraktiv sein, gehen jedoch zulasten der Sozialversicherungssysteme”, so der SoVD.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kritisierte, die als Einmalzahlung vorgesehene Rentenaufschubprämie solle abgabenfrei sein und um den eingesparten Beitragszuschuss der Rentenversicherung an die Krankenversicherung der weiter arbeitenden Rentner aufgestockt werden. “Der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fehlen dann die Beiträge, die eigentlich bei einer um den Bonus erhöhten Monatsrente fällig werden”, so das IW. Zudem plane die Regierung, dass Arbeitgeber ihren Renten- und Arbeitslosenversicherungsanteil direkt als Bruttolohn auszahlen könnten. Das funktioniere aber nur, wenn die älteren Beschäftigten sich von der Versicherungspflicht befreien ließen, warnt das Forschungsinstitut der Arbeitgeber. Anderenfalls könnten die Älteren “bei gleicher Arbeit mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen”.  

Die umstrittenen Teile der Regierungs-Rentenpläne 

Umstritten sind im Ampel-Entwurf der Wachstumsinitiative vor allem folgende Rentenmaßnahmen:

  • Eine “Rentenaufschubprämie” erhält, wer nach der Regelaltersgrenze mindestens zwölf und maximal 36 Monate auf seine Rente verzichtet und weiterhin mehr als geringfügig erwerbstätig ist. Die Höhe der Rentenaufschubprämie entspricht der Höhe der Altersrente, die nicht in Anspruch genommen wird. Zusätzlich werden die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an den Beschäftigten ausgezahlt. Gleichzeitig wird auf die Zuschläge verzichtet, die es normalerweise pro Monat gibt, wenn die Rente über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben wird. Es entsteht damit die Wahlmöglichkeit zwischen den Zuschlägen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat oder der Rentenaufschubprämie.
  • Für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben, zahlt derzeit der Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Beschäftigte aber nicht. Sie erhalten auch keine Leistung aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Neuregelung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung freiwillig den beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern als Prämie ausgezahlt werden können. Dies soll einen finanziellen Anreiz zur Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus schaffen.

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