Oldenburg/Bremen (drv). Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwer- oder Witwenrente erhält, verliert diese Rente, wenn er bzw. sie wieder heiratet. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.
Doch wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Dafür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden.
