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„Zeitpunkt für Aufbau kapitalgedeckter Altersvorsorge ungünstig“

Sozialbeirat der Bundesregierung bleibt bei der Bewertung des nötigen Umfangs von betrieblicher oder privater Zusatzvorsorge zurückhaltend.

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Prof. Dr. Ute Klammer. Foto: UDE/Arnd Drifte

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Berlin/Frankfurt (sth). Die rückläufigen Garantieversprechen vieler Anbieter kapitalgedeckter Altersvorsorgeprodukte trotz gleichzeitig in Aussicht gestellter höherer Renditechancen stehen einer größeren Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland weiter im Wege. Diese Einschätzung vertritt der Sozialbeirat der Bundesregierung in seinem Gutachten zum diesjährigen Rentenversicherungsbericht der Ampel-Regierung, der in der vergangenen Woche vorgelegt worden war. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland sei zudem „der gegenwärtige Zeitpunkt für den Aufbau zusätzlicher Kapitaldeckung ungünstig“, schreibt das Beratergremium mit Blick auf den von der Bundesregierung geplanten Einstieg in eine Teilkapitaldeckung in der Rentenversicherung. Der 12-köpfige Sozialbeirat besteht aus jeweils vier Arbeitgeber- und Versichertenvertretern, drei Wissenschaftlern und einem Mitglied der Bundesbank. 

In einem fast 30-seitigen Extrateil des Gutachtens analysieren die Regierungsberater vor dem Hintergrund der Kapitalmarktentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten die grundsätzlichen Stärken und Schwächen kapitalgedeckter Altersvorsorge. Dabei wird deutlich, dass es vor allem in der Frage der Beitragsgarantie staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte innerhalb des Sozialbeirats erhebliche Meinungsunterschiede gibt. „Ein Teil des Sozialbeirats befürwortet die Möglichkeit des Verzichts auf die bisherige vollständige Beitragsgarantie, damit am Kapitalmarkt höhere Renditen erwirtschaftet werden können“, heißt es in der Stellungnahme des Beirats. „Ein anderer Teil sieht es mit Blick auf eine langfristig planbare Alterssicherung als unerlässlich an, dass Leistungszusagen gegeben werden müssen, die sogar noch über den Beitragserhalt hinausgehen.“

Der Sozialbeirat hält es für notwendig und auch möglich, bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge einen „angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse an hoher Sicherheit und an hoher Rendite zu finden“. Denn Alterssicherung müsse „sowohl ausreichend verlässlich als auch ausreichend hoch sein“, so die Fachleute. Sie warnen jedoch davor, beim Aufbau von Kapitaldeckung Erwartungen zur Sicherheit oder Rendite zu wecken, die nur bei Vernachlässigung des jeweils anderen Ziels erreicht werden könnten. „Letztlich müssen bei der Gewichtung beider Ziele auch von den Betroffenen akzeptierte Kompromisse gefunden werden“, stellt das Expertengremium fest.

Unterschiedliche Renditen für Neurentner der Jahre 1990 bis 2008

Für die Beurteilung kapitalgedeckter Altersvorsorgeprodukte ist für die meisten Sparerinnen und Sparer die Rendite eine entscheidende Größe. Die fällt jedoch nicht nur abhängig von der gewählten Anlageform, sondern auch von Jahrgang zu Jahrgang sehr unterschiedlich aus, stellte der Sozialbeirat bei einer Analyse der Anlagerenditen von Neurentnerinnen und -rentnern der Jahre 1990 bis 2008 fest. Für Deutschland betrug die errechnete Schwankungsbreite beim Einkommensersatz „bei einem Renteneintritt im Alter 65 zwischen 23 Prozent und 38 Prozent“, schreiben die Regierungsberater. „Die intergenerationale Ungleichheit kann also ohne geeignete Vorkehrungen erheblich ausfallen.“ 

Ob die Risiken des Umlageverfahrens in der Rentenversicherung durch mehr zusätzliche Kapitaldeckung verringert werden könnten, „hängt auch davon ab, inwiefern demografische Effekte einer global alternden Gesellschaft durchschlagen“, heißt es. Denn viele Länder, die bei einem Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland für Geldanlagen infrage kämen, „stehen vor ähnlichen demografischen Entwicklungen“. Ob kapitalgedeckte Vorsorgesysteme in großem Umfang den erhofften Beitrag zur Lebensstandardsicherung leisten können, hänge zudem „nicht nur von individuellen Faktoren wie Sparquote, Einkommen und Rentenbeginn ab, sondern auch von der Verzinsung der Anlagen“. Eine Durchschnittsverzinsung von 4 Prozent, wie sie beim Beschluss der Riester-Reform im Jahr 2001 für die private Altersvorsorge angenommen worden sei, habe sich angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahre für die staatlich förderfähigen Produkte jedenfalls „als zu hoch erwiesen“.

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