Speyer (drv/sth). Zum 1. Juli ändern sich wieder viele Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentnerinnen und Rentner können sich über eine deutliche Erhöhung ihrer Rente freuen: 5,35 Prozent mehr Rente gibt es in den alten Bundesländern, 6,12 Prozent in den neuen Ländern. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten auf monatlich 950,93 Euro (West) und 937,73 Euro (Ost). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 201,71 Euro in den alten und 198,91 Euro in den neuen Ländern. Witwen, Witwer sowie hinterbliebene eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf ihre Hinterbliebenenrente auswirkt. Waisen können zu ihrer Waisenrente übrigens unbegrenzt hinzuverdienen.
Ab 1. Juli erhöht sich auch die Pfändungsfreigrenze: Pfändbare Beträge bei Rentnerinnen und Rentnern dürfen dann erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.340 Euro (vorher 1.260 Euro) einbehalten werden. Für vorgezogene Altersrenten gilt weiter die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen 2022 nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Bei Renten wegen Erwerbsminderung können bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdient werden. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist unerheblich. Bei einem höheren Verdienst gibt es eine individuell berechnete Teilrente. Nur Altersrentnerinnen und -rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.
