Berlin (sth). Die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko muss für viele Beschäftigte auch künftig vor allem die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Eine zusätzliche Vorsorge über eine betriebliche oder private Versicherung ist besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in körperlich oder psychisch stark belastenden Berufen – zumal in den unteren Lohngruppen – kaum bezahlbar oder wird ihnen gar nicht erst angeboten. Ein Grund für dieses Defizit ist offenbar, dass das Erwerbsminderungsrisiko in der politischen und öffentlichen Debatte um die Altersvorsorge bis heute kaum eine Rolle spielt. In dieser Einschätzung waren sich am Freitag Expertinnen und Experten bei einer Diskussion im Rahmen der Jahrestagung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einig.
Die Absicherung im Fall von Erwerbsminderung (EM) sei bei den Rentenreformen zu Beginn der 2000er-Jahre, bei denen der sogenannte Riester- und der Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel eingebaut wurden, „kaum berücksichtigt“ worden, stellte Debatten-Moderator und Sozialforscher Gerhard Bäcker vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen fest. Auch der jährliche Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung berücksichtige das EM-Risiko nicht. Das Leistungsangebot der Anbieter privater Berufsunfähigkeits-(BU-)Versicherungen gehe aber angesichts der teilweise hohen Prämien „an der Situation vieler Gefährdeter vorbei“, so Bäcker. Hier handele es sich um ein „systemisches Marktversagen“, das aber nicht Schuld der Versicherungsanbieter sei, stellte Bäcker klar.
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Obligatorische Zusatzversicherung?
Wenn möglichst viele Beschäftigte von einem BU-Schutz erfasst werden sollten, sei wohl eine obligatorische Zusatzversicherung erforderlich, sagte der Versicherungsmathematiker Ulrich Pasdika vom Rückversicherer Gen Re in der Debatte. Er verwies darauf, dass sehr viele Beschäftigte neben einem betrieblichen oder privaten Altersvorsorgevertrag auch einen privaten BU-Schutz hätten. Zudem hätten viele Versicherer als preiswertes Einstiegsangebot sogenannte Grundfähigkeitsversicherungen in ihr Sortiment aufgenommen. Diese sollen den Verlust von Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen, Stehen, Auto- oder Fahrradfahren durch eine monatliche Rentenzahlung auffangen, bieten aber keinen Berufsschutz.
Christian Bökenheide vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verwies auf die Zahl von 16 Millionen BU-Versicherungsverträgen, um zu belegen, dass vielen Beschäftigten die Bedeutung des BU-Risikos sehr wohl bewusst sei. Eine arbeitsmarktbedingte EM-Rente – wie sie die gesetzliche Rentenversicherung für teilweise Erwerbsgeminderte bietet, die keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz finden – sei auf dem privaten Versicherungsmarkt jedoch „nicht versicherbar“, erklärte Bökenheide. Gegen eine obligatorische BU-Versicherung im privaten Bereich spricht aus Sicht Bökenheides der „Freiheitsgedanke“.
„Freiheit zur privaten Absicherung oft kaum umsetzbar“
Dem widersprach der Kasseler Sozialrechtler Felix Welti. Viele Beschäftigte könnten von „der Freiheit zur privaten Absicherung keinen Gebrauch machen“, so Welti. Das in bestimmten Berufen hohe BU-Risiko in Verbindung mit einem niedrigen Einkommen mache für diese Arbeitnehmer eine Absicherung der Erwerbsfähigkeit unmöglich. Welti erinnerte – in Ergänzung Bäckers – daran, dass das Sozialgesetzbuch von der Bundesregierung zwar jährlich einen Rentenversicherungsbericht verlange, das BU-Risiko von diesem Bericht jedoch nicht erfasst werde. Dies zeige, dass die „Freiheit von Not“ in der Praxis bisher „nicht gut realisiert“ sei. Zur Lösung des Problems schlug Welti eine „Entkoppelung“ des Alters- und des EM-Risikos vor. Dazu solle die Absicherung des EM-Risikos mit dem Anspruch auf geeignete Reha-Maßnahmen verbunden werden.
Auf die Frage, welche weiteren Verbesserungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung für Erwerbsgeminderte notwendig oder möglich seien, zeigte sich Dana Matlok von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zurückhaltend. Mit Blick auf die in den vergangenen Jahren mehrfach verlängerte Zurechnungszeit, die die tatsächliche Versicherungszeit Erwerbsgeminderter rechnerisch vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze verlängert, seien zusätzliche Leistungsausweitungen „kaum noch möglich“, sagte Matlok. Sie sprach sich stattdessen für einen „neuen Ansatz“ aus, der die Vermeidung von EM-Renten zum Ziel hat.
EM-Risiko noch immer erheblich
Das Risiko, während des Berufslebens „erwerbsgemindert“ (DRV-Begriff) oder berufsunfähig zu werden, wie es in der privaten Versicherungswirtschaft heißt, ist auch heute noch in vlelen Branchen und Berufsfeldern erheblich. Laut jüngsten Daten der DRV mussten 2020 etwa 17,5 Prozent der rund eine Million Neurentnerinnen und -rentner wegen einer chronischen Erkrankung oder eines Unfalls vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Doch nur ein Teil der knapp 176.000 Beschäftigten, die ihren Job gesundheitsbedingt an den Nagel hängten, bezieht neben der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) eine zusätzliche Rente.
