Ihre-Vorsorge Logo

Ratgeber Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Das ist wichtig beim Arbeitskraftschutz über den Chef

Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung hat viele Vorteile, doch auch einige Nachteile, die ein Versicherter vor dem Abschluss gut abwägen sollte. Ratsam ist es, immer auch eine private Alternative anzufragen und zu vergleichen, bevor man sich entscheidet.

Autor / Quelle

Lesezeit

5 Minuten

Veröffentlicht

Arbeiter im Rentenalter steht lächelnd in Fabrikhalle. Bild: IMAGO / Wavebreak Media Ltd

© Nicht definiert

Steuerliche Aspekte der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Kehrseite der Medaille: In der Leistungsphase, wenn also Berufsunfähigkeit eingetreten ist, müssen die Leistungen der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung voll versteuert werden. Dazu kommen bei gesetzlich Krankenversicherten die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung.

Bei einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung sind im Gegensatz die Belastungen deutlich geringer, weil die Rente lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert wird, der von der voraussichtlichen Restlaufzeit der Rente abhängt. Beträgt die bei einem 47-Jährigen noch 20 Jahre, müssen lediglich 21 Prozent der Rente versteuert werden.

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente muss also um mindestens 30 Prozent höher gewählt werden im Rahmen der betrieblichen Absicherung, um diese Mehrbelastung schultern zu können.

Zu klären ist vor dem Abschluss einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wer die Beiträge übernimmt, wenn die Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit ausläuft, eine Berufsunfähigkeit aber noch nicht festgestellt werden kann. Gerade bei der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente werden länger erkrankte Arbeitnehmer finanziell oft „kalt erwischt”, wenn sie die Beiträge selbst tragen müssen. Hier sollte vereinbart sein, dass der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird und der Versicherer dann ja die Beitragszahlung in aller Regel übernimmt.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung ein Pluspunkt

Auf der Habenseite kann die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung oft eine vereinfachte Gesundheitsprüfung für sich verbuchen. Statt der üblichen zehn bis 15 Fragen reichen eine Handvoll Fragen oder vor allem bei größeren Arbeitgebern eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung. Die kann zum Beispiel so aussehen:

Erklärung der (haupt)versicherten Person/des Versorgungsanwärters

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich:

  • zurzeit uneingeschränkt arbeitsfähig bin und meinen Dienst voll versehen kann,
  • in den letzten zwei Jahren vor Versicherungsbeginn – bei kürzerer Betriebszugehörigkeit für die Dauer der Betriebszugehörigkeit – nicht mehr als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war sowie
  • keine Gesundheitsstörungen bestehen, die zur Anerkennung einer Behinderteneigenschaft (Minderung der Erwerbsfähigkeit (M. d. E.) / Wehrdienstbeschädigung (WDB) / Grad der Behinderung (G. d. B.) oder Pflegegrad geführt haben und
  • keine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung oder eine Anerkennung oder Beantragung einer Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherer besteht.

Zugangshürden liegen deutlich niedriger

Einen so hürdenlosen Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es außerhalb der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung leider so gut wie gar nicht. Das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung wird so deutlich reduziert – im Falle der Dienstobliegenheitserklärung gen Null. Und diese Streitigkeiten über vermeintlich oder tatsächlich falsche Angaben im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind eine der häufigsten Gründe für die Leistungsverweigerung der BU-Versicherung.

Viele Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen haben allerdings überhaupt nur noch im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung, weil sie die reguläre Gesundheitsprüfung nicht bestehen würden und auch für die diversen Sonderaktionen der BU-Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen oft zu alt oder krank sind.

Ein anderer, häufiger Grund für Leistungsablehnungen sind übrigens nachteilige Vertragsbedingungen: Auf die Qualität des Bedingungswerkes haben die Angestellten aber bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung kaum Einfluss, denn in aller Regel wählt das Unternehmen den Vertragspartner aus – ob der nun Top-Bedingungen hat oder Verbraucherfreundlichkeit weniger groß schreibt, spielt bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine große Rolle, bei der betrieblichen BU aber hat der Arbeitnehmer als Verbraucher kein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.

Konflikt mit dem Arbeitgeber als Vertragspartner

Ein weiterer Konflikt kann im vermeintlichen Vorteil liegen, dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber ist Vertragspartner und daher auch im Leistungsfall erst einmal derjenige, der die Ansprüche geltend machen muss – wie engagiert er das tun wird, ist sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Aber was immer gleich sein wird ist der Umstand, dass der Arbeitgeber viel über die Gesundheitshistorie und den aktuellen Gesundheitszustand auch bei längerer Krankschreibung erfahren wird.

Im Leistungsfall kann es so dazu kommen, dass der Arbeitgeber Einsicht in vertrauliche Gesundheitsunterlagen erhält und sogar selbst einschätzen muss, ob und in welcher Form Berufs(un)fähigkeit gegeben sein könnte. Und solche Informationen könnten natürlich auch in der Firma gegen einen Mitarbeiter instrumentalisiert werden. Natürlich gibt es arbeits- und datenschutzrechtliche Vorschriften, die das verhindern sollen – nur wie die in der Praxis funktionieren, das weiß man erst im Leistungsfall.

Portabilität der betrieblichen BU eingeschränkt

Was in der Praxis auf jeden Fall nicht funktioniert, ist die Portabilität der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die kann bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mitgenommen werden und müsste ggf. neu abgeschlossen werden – entweder privat oder über die bAV beim neuen Arbeitgeber. Ob und zu welchen Konditionen das möglich und sinnvoll ist, wird sich erst in dem Moment zeigen, in dem ein Arbeitgeberwechsel ansteht – eventuell ist dann aber aus gesundheitlichen Gründen oder wegen fortgeschrittenen Alters die Tür zu für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Fazit

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann für alle diejenigen eine gute Wahl sein, die ohne den betrieblichen Rahmen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen oder die mit Ausschlüssen und Erschwernissen rechnen müssen. Dabei sind jedoch die Risiken zu beachten, die bei der Arbeitskraftabsicherung im betrieblichen Rahmen bestehen: Vor allem der Interessenkonflikt mit dem Chef bei längerer Krankheit kann zu einem echten Boomerang werden.

Da die finanziellen Vorteile von heute die Belastungen während einer Berufsunfähigkeit sein werden, sollte deshalb alternativ zur betrieblichen BU immer eine private Absicherung angefragt und verglichen werden.

Weitere Informationen


Betriebsrente: Sozialpartnermodell

Beitragszusage, Sozialpartnermodell und Opt-Out: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge fördern. Wir erklären, wie das funktioniert.


Weitere Artikel

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
9 Minuten

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind 2025 deutlich gestiegen. Versicherte können sich aber immer noch wehren. Wie man die Krankenkasse wechselt – und warum es dabei nicht nur auf die Höhe des Beitrags ankommt.

Time
7 Minuten

Zum Jahreswechsel werden zahlreiche bisher privat krankenversicherte Beschäftigte wieder gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Welche Optionen gibt es für die Betroffenen jetzt?

Time
8 Minuten

Hüft-Eingriffe werden ab Juli dieses Jahres ins offizielle Zweitmeinungsverfahren aufgenommen.

Time
5 Minuten

Das Leistungsangebot der Pflegeversicherung für zu Hause lebende Pflegebedürftige ist nicht gerade übersichtlich. Die Inanspruchnahme des Leistungs-Mixes der Versicherung stellt die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig vor kaum zu bewältigende Aufgaben. Seit Anfang 2024 sind die Pflegekassen verpflichtet, für mehr Durchblick zu sorgen.

Time
9 Minuten

Etwas mehr Geld für die Pflege zu Hause, ein höherer Zuschuss zu Heimkosten und öfter eine bezahlte Freistellung für pflegende Arbeitnehmer: Diese 2023 beschlossenen Regelungen traten überwiegend Anfang 2024 in Kraft.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026