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So spare ich Geld bei der Krankenkasse

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind 2025 deutlich gestiegen. Versicherte können sich aber immer noch wehren. Wie man die Krankenkasse wechselt – und warum es dabei nicht nur auf die Höhe des Beitrags ankommt.

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Eine Gesundheitskarte mit Bild steckt in einer Computertastatur. photothek © Ute Grabowsky

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Um wie viel mehr steigen die Beiträge 2025?

Die gute Nachricht zuerst: Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist auch 2025 mit 14,6 Prozent des sozialabgabenpflichtigen Einkommens gleichgeblieben. Der Zusatzbeitrag, den alle Kassen nach eigenem Ermessen erheben, hat sich aber zum 1. Januar 2025 deutlich erhöht. 2024 lag er noch im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Nun sollten es nach den Berechnungen des sogenannten „Schätzerkreises“ 2,5 Prozent sein.

Tatsächlich haben viele Kassen viel kräftiger zugelangt. Laut den Analysen des Informationsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de/ liegen gerade einmal 23 der 2025 übrig gebliebenen 93 gesetzlichen Krankenkassen unter diesem Durchschnitt. 64 Krankenkassen verlangen zum Teil deutlich mehr, nämlich bis zu 4,4 Prozent. Insgesamt haben demnach 82 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. 11 Krankenkassen haben ihren Beitrag unverändert gehalten, wobei die meisten davon vorher bereits erhöht haben. Keine Kasse hat ihren Beitrag gesenkt.

Um wie viel Ihr Zusatzbeitrag gestiegen ist, hat Ihnen Ihre Krankenkasse bereits schriftlich mitgeteilt, und hoffentlich haben Sie das Schreiben nicht in den Papierkorb geworfen. Es kann dabei nämlich um eine Menge Geld gehen, zumal in den nächsten Jahren mit weiteren Erhöhungen zu rechnen ist..

Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?

Auch Rentenbeziehende zahlen Beiträge an ihre Krankenkasse, wenn sie in der Krankenversicherung (KV) der Rentner versichert sind. Derzeit liegt der Beitrag bei durchschnittlich 16,3 Prozent (14,6 Prozent für die KV plus 1,7 Prozent für den Zusatzbeitrag). Die Rentnerinnen/Rentner und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) teilen sich diese Abgaben je zur Hälfte. 

Ist der Zusatzbeitrag nun zum Beispiel auf 2,5 Prozent gestiegen, erhöht sich der Beitragssatz für Rentenbeziehende auf insgesamt ca. 17,1 Prozent . Eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 wirkt sich aber nach Angaben der DRV erst zeitversetzt vom März 2025 an aus. „Im Januar und Februar 2025 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet“, teilte die Rentenversicherung mit. 

Welche Kassen sind besonders teuer, welche eher günstig?

Die Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen waren und sind riesig. Einige Betriebskrankenkassen verlangen noch deutlich unter 2,5 Prozent. 

Zu den günstigsten, die bundesweit Mitglieder aufnehmen, gehören: 

  • BKK firmus mit 1,84 % Zusatzbeitrag
  • hkk Krankenkasse mit 2,19 % Zusatzbeitrag
  • Audi BKK mit 2,40 % Zusatzbeitrag

Zu den günstigsten, die regional tätig sind und nur in bestimmten Bundesländern für alle Personen geöffnet sind, gehören: 

  • BKK Faber-Castell & Partner (nur für Bayern) mit 2,18 % Zusatzbeitrag
  • BKK Public (nur für Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) mit 2,30 % Zusatzbeitrag
  • BKK exklusiv (nur für Bremen, Mecklenburg-Vorpommern., Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) mit 2,39 % Zusatzbeitrag

Zu den Kassen mit den höchsten Zusatzbeiträgen gehört unter anderem die betriebsbezogene BKK Mahle mit 4,20 % (+ 0,95 Prozentpunkte). 

Wie kann ich beim Zusatzbeitrag sparen?

Versicherte, denen es darum geht, einfach nur einen möglichst günstigen Beitrag zu zahlen, können die Zusatzbeiträge im Internet vergleichen. Hilfreich ist dabei die stets aktuelle Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands oder das Portal krankenkassen.de.

Beispiel eins: Ein Automonteur verdient 4000 Euro brutto im Monat. Bei einer teuren Kasse mit einem Zusatzbeitrag von drei Prozent zahlt er monatlich insgesamt 352 Euro, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Wäre er zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von nur zwei Prozent gewechselt, hätten für ihn 332 Euro gereicht. . Er spart also 20 Euro im Monat oder 240 (12 x 20)  Euro im Jahr.

Beispiel zwei: Eine leitende Angestellte verdient 6.000 Euro im Monat. Sie muss nun eine doppelte Erhöhung verkraften, weil sie seit 2025  Beiträge bis zu einem Gehalt von 5.512,50 Euro pro Monat (Jahr: 66.150 Euro) zahlen muss. Bisher lag die Grenze bei 5.175 Euro (Jahr: 62.100 Euro). Angenommen, sie zahlte bisher den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent. Dann ist ihr Beitragsanteil 2025 durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen um monatlich knapp drei Euro gestiegen. Wurde ihr Zusatzbeitrag nun auf den neuen Durchschnittssatz von 2,5 Prozent angehoben, müsste sie insgesamt 471 Euro pro Monat für das Einkommen bis zurHöhe der neuen Abgabenobergrenze zahlen. Vorher waren es rund 422 Euro. Würde sie nun zu einer günstigeren Kasse wechseln, die nicht 2,5 Prozent, sondern nur einen Zusatzbeitrag von zum Beispiel 2,0 Prozent verlangt, wären für sie monatlich 458 Euro fällig, also etwa 13 Euro im Monat weniger als mit einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent, aber immer noch 36 Euro mehr als 2024..

Vereinfacht gilt die Faustregel: Je stärker die Erhöhung und je höher Ihr Verdienst, desto mehr belasten Sie höhere Beiträge.   

Warum wird die Krankenversicherung überhaupt teurer?

Die Kassen geben etliche Milliarden mehr aus, als sie einnehmen. Dafür gibt es mehrere Gründe: 

  • die Inflation und die höheren Löhne.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält das deutsche Gesundheitswesen für das teuerste in Europa, weil es in vielen Bereichen nicht effizient ist"Das liege vor allem an den Krankenhäusern.
  • Steigende Kosten für neue Behandlungsmethoden und neue Arzneimittel. 
  • Mehr Rentnerinnen und Rentner, aber bei steigender Arbeitslosigkeit weniger Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die größere Beiträge als die Ruheständler zahlen.
  • Fehlende Finanzreserven in den Krankenkassen, um höhere Beiträge zu vermeiden oder zu begrenzen. Das liegt auch daran, dass der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Bundeszuschuss für die Kassen 2023 drastisch kürzte. 

Wann darf ich die Krankenkasse wechseln?

Die Krankenkasse zu wechseln ist – anders als bei der privaten Krankenversicherung – eigentlich ganz einfach, unabhängig vom Alter und vom Gesundheitszustand. Möglich ist dies, wenn eine von zwei Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Hat eine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht gilt es jedoch rechtzeitig wahrzunehmen. Das geht so: Zuerst muss Sie die Kasse über die bevorstehende Beitragserhöhung schriftlich informieren. Es reicht, wenn sie dies zum Beispiel bis Ende Dezember 2025 erledigt, dann kann die Erhöhung schon vom 1. Januar 2026 an gelten. Kündigen können Versicherte in diesem Fall bis Ende Januar 2026. Sie müssen also spätestens in dem Monat kündigen beziehungsweise sich bei einer anderen Krankenkasse anmelden, in dem der Zusatzbeitrag erstmals höher ist. Das Sonderkündigungsrecht für die Erhöhungsrunde 2025 ist damit bereits abgelaufen, da die Erhöhungen ja fast immer im Dezember 2024 angekündigt worden waren.
  • Oder Sie sind schon mindestens zwölf Monate lang Mitglied bei Ihrer Krankenkasse. Dann können Sie auch kündigen und wechseln, selbst wenn der Zusatzbeitrag nicht erhöht wird. Das bedeutet: Die meisten Versicherten, die es versäumt haben, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, können auch jetzt noch wechseln.  

Aber: Sollten Sie einen sogenannten Wahltarif für bestimmte Sonderleistungen abgeschlossen haben, müssen Sie je nach Tarif ein oder sogar maximal drei Jahre in der Kasse bleiben, ohne wechseln zu können. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Sie aber weiter das Sonderkündigungsrecht. Davon ausgenommen sind Krankengeldtarife für Selbstständige, hier sind Sie drei Jahre gebunden. 

Was muss ich für den Wechsel tun?

Sie melden sich bei der Kasse Ihrer Wahl an. Die neue Krankenkasse kündigt dann für Sie bei der Kasse, bei der Sie vorher Mitglied waren. Sie müssen Ihrer bisherigen Kasse also nicht schreiben. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. 

Beispiel: Haben Sie also im April 2025 gekündigt, bleiben Sie die ersten drei Monate in Ihrer bisherigen Kasse. Wirksam wird der Wechsel erst ab 1. Juli 2025. Erst dann sparen Sie auch Geld, wenn bei der neuen Kasse der Zusatzbeitrag geringer ist als beim vorherigen Anbieter.  Idealerweise sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass Sie die Kasse gewechselt haben. Dieser wird aber auch elektronisch von Ihrer neuen Kasse informiert. 

Ist für Sie unklar, welche Kündigungsfristen für Sie maßgebend ist, können Sie bei Ihrer Kasse nachfragen, welche Bindungsfrist für Sie gilt.

Welche Risiken bestehen bei einem Wechsel?

Zwei Hindernisse kann es für einen Wechsel geben: 

  • Ihre (alte) Krankenkasse hat Ihnen bereits eine bestimmte Behandlung genehmigt, etwa eine Psychotherapie, eine kieferorthopädische oder (Zahn-) Behandlung oder eine Mutter-Kind-Kur. Die Behandlung wurde aber noch nicht begonnen. Dann sollten Sie mit der Wunschkasse Ihrer Wahl vor einem Wechsel zunächst klären, ob diese ebenfalls die Kosten übernimmt und davon Ihre Entscheidung abhängig machen. Hat die Behandlung bereits begonnen, kommt die neue Kasse normalerweise für die Kosten auf, aber sicher ist sicher: Besser die neue Kasse vorher fragen, ob es problemlos so weitergehen kann.
  • Ihre alte Kasse hat Ihnen bestimmte Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt, wie etwa einen Rollstuhl. Dann sollten Sie rechtzeitig klären, dass Sie von der neuen Kasse einen Ersatz bekommen. Der alten Kasse müssen Sie den Rollstuhl ja zurückgeben. Es kann auch passieren, dass sich wechselbereite Versicherte an neue Hilfsmittel gewöhnen müssen, Pflegebedürftige zum Beispiel an neue Windelhosen. Denn die Kassen können für Hilfsmittel mit bestimmten Herstellern ihrer Wahl zusammenarbeiten.

Können sich die Leistungen der Kassen unterscheiden?

Egal ob es um eine Knieoperation oder Blutdrucksenker geht: Etwa 95 Prozent aller Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Trotzdem kann es sich lohnen, dass Sie bei der Kassenwahl auf die übrigen fünf Prozent der Leistungen schauen, vor allem dann, wenn es Ihnen nicht in erster Linie um einen möglichsten günstigen Beitrag geht, sondern um bestimmte Leistungen, die Ihnen wichtig sind. Zu diesen Zusatzleistungen, die Kassen anbieten dürfen, zählen zum Beispiel die Übernahme von Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, für Osteopathie, Impfungen für Fernreisende oder eine professionelle Zahnreinigung. 

Was die Kassen zusätzlich bezahlen, steht laut Bundesgesundheitsministerium in ihren jeweiligen Satzungen. Verbraucherschützer raten, diese Zusatzangebote genau zu prüfen. Hilfreich mit ihren Analysen sind dabei das Internet-Vergleichsportal gesetzlichekrankenkasse.de, das Finanzportal Finanztip und die Stiftung Warentest (€). 

Sollte ich auch auf die Wahltarife schauen?

Vor einem Kassenwechsel kann sich auch ein Blick auf die Wahltarife lohnen. 

  • Manche müssen die Kassen verpflichtend anbieten, wie etwa den Hausarzttarif. Wer sich dafür entscheidet, muss immer zuerst den Hausarzt oder die Hausärztin aufsuchen, sofern dieser an dem Modell teilnimmt. Als Bonus kann die Krankenkasse dafür zum Beispiel eine Geldprämie zahlen. 
  • Es gibt aber auch Wahltarife, die die Kassen anbieten können, wie etwa den Selbstbehalttarif. Ein Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Von der Kasse gibt’s eine Prämie in Höhe von 600 Euro jährlich. Im Gegenzug wären Sie als Mitglied verpflichtet, eventuell anfallende Behandlungskosten bis zu einer Höhe von 1000 Euro selbst zu bezahlen. Liegen Ihre Ausgaben in einem Jahr dann zum Beispiel bei nur 400 Euro, haben Sie sich 200 Euro bei Ihren Beiträgen gespart. Etliche Kassen werben um Mitglieder auch mit Bonusprogrammen für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten an. Oder sie zahlen Prämien für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. 

Warum kann sich ein Blick auf den Service lohnen?

Gerade für ältere Menschen kann es wichtig sein, ihre Kasse nicht nur online per Internet oder telefonisch zu erreichen. Dann sollten sie bei der Kassenwahl auch darauf schauen, ob sie an oder in der Nähe ihres Wohnorts noch eine Geschäftsstelle aufsuchen können. Die großen Ersatzkassen und die AOK leisten sich noch ein Netz von Geschäftsstellen, Details erfahren Sie auf den Webseiten der Kassen.

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Stand: 03.03.2025 - Dieser Artikel ist die überarbeitete und ergänzte Version eines Beitrags vom 11. November 2024.


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