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Wenn Sie „Hüfte haben“: Vor OP Zweitmeinung einholen

Hüft-Eingriffe werden ab Juli dieses Jahres ins offizielle Zweitmeinungsverfahren aufgenommen.

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Reha-Patient geht an Krücken, Ausschnitt. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Das Bild zeigt einen Tisch mit OP-Besteck.

„Wer Rücken hat, kommt zu schnell auf den OP-Tisch“, titelte das Ärzteblatt zu einer Studie der Techniker Krankenkassen zur deutschen Operationsflut. Laut der Studie sollen knapp 90 Prozent aller Rücken-Operationen unnötig sein. Ähnlich, wenn auch nicht ganz so dramatisch, dürfte sich die Lage bei Hüft-Ops darstellen. Auch hier ist leidenden Patienten dringend zum Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung anzuraten.

Pro Jahr gibt es in Deutschland rund eine Viertel Million Hüftgelenksoperationen. Was die Häufigkeit der Hüft-OPs angeht, nimmt Deutschland einen Spitzenplatz ein. 301 Hüft-Ops wurden 2021 hierzulande pro 100.000 Einwohner vorgenommen. Nur in der Schweiz waren es mehr. Wichtig für alle, die von Hüftschmerzen gequält werden, ist daher: Ab Juli 2024 gilt das offizielle Zweitmeinungsverfahren auch für den Fall, dass Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt der  Einsatz einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird oder auch deren Wechsel bzw. deren Entfernung. Die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde vom Bundesgesundheitsministerium akzeptiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Was ist das offizielle Zweitmeinungsverfahren?

Bei vielen Erkrankungen gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. So haben beispielsweise Hüftbeschwerden oft muskuläre Ursachen. Dann ist in der Regel keine OP, sondern eine gezielte Physiotherapie angesagt. Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zu einer Operation rät, können Sie daher eine zweite ärztliche Meinung einholen. Damit haben Sie als Patient eine bessere Entscheidungsgrundlage. Das Besondere am Zweitmeinungsverfahren ist: Hier geben Ärzte, die eigens dafür qualifiziert und zertifiziert sind, für bestimmte planbare Eingriffe  (z.B. Gebärmutterentfernung oder Schultergelenkspiegelung, Gallenblasenentfernung) ihr Urteil zur sinnvollsten Behandlung ab. Oft wird dabei eine OP-Empfehlung gekippt.  Ab dem 1.7. 2024 gilt: Wer von seinem behandelnden Arzt eine  Hüftgelenksoperationen vorgeschlagen bekommen hat, kann hierzu eine offizielle Zweitmeinung einholen.

Die als Zweitmeiner tätigen Ärzte können prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist. Zudem sollen sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen beraten. 

Für welche Krankheiten und Operationen gilt das Zweitmeinungsverfahren?

Es ist für planbare Eingriffe vorgesehen.  Die Liste der Eingriffe, für die dieses Zweitmeinungsverfahren vorgesehen ist, wird ständig erweitert. Seit Mitte 2022 gilt: Wer einen Herzschrittmacher oder Defibrillator eingesetzt bekommen soll, kann dazu eine entsprechende »offizielle« Zweitmeinung einholen. Seit Anfang 2023 gilt das auch für eine Gallenblasenoperation. In Deutschland wird jährlich bei ca. 200 000 Patientinnen und Patienten die Gallenblase entfernt, meist aufgrund von Gallensteinen. Die Zahl dieser OPs liegt deutlich über dem, was in Europa ansonsten üblich ist. Klar ist: Ein Leben ohne Gallenblase ist möglich – gegebenenfalls ist eine Anpassung der Ernährung erforderlich. Ob die Gallenblasen-OP tatsächlich so häufig nötig ist, darüber gibt es große Zweifel. Daher ist die Einholung einer zweiten Meinung sinnvoll. Diese Möglichkeit gibt es auch Juli für die Indikation „Hüft-OP“.

Für die folgenden Eingriffe gilt das »offizielle« Zweitmeinungsverfahren: 

•             Mandeloperation (Tonsillektomie, Tonsillotomie),

•             Gebärmutterentfernung (Hysterektomien),

•             Arthroskopische Eingriffe an der Schulter,

•             Amputation beim diabetischen Fußsyndrom,

•             Implantation einer Knieendoprothese,

•             Eingriffe an der Wirbelsäule,

•             Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen und

•             Implantationen von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren,

•             Entfernung der Gallenblase,

•             Hüftgelenksoperation.

Wie sage ich es meinem behandelnden Arzt?

Die Frage müsste umgekehrt lauten: Sagt Ihr behandelnder Arzt es Ihnen? Alle Ärztinnen und Ärzte („Erstmeiner“) sind nämlich  verpflichtet, Versicherte über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren, wenn sie die Indikation für einen dieser planbaren Eingriffe stellen. Das ist in § 27b des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Die Regelung ist wichtig und zu wenig bekannt – leider wohl auch bei manchen behandelnden Ärzten. Daher zitieren wir sie hier wörtlich: Absatz 5 lautet: „Der Arzt, der die Indikation für einen Eingriff nach Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 stellt [also etwa für dem Einsatz eines Herzschrittmachers], muss den Versicherten über das Recht, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen zu können, aufklären und ihn auf die Informationsangebote über geeignete Leistungserbringer nach Absatz 4 hinweisen. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen; ergänzend kann auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Versicherte in Textform erhält. Der Arzt hat dafür Sorge zu tragen, dass die Aufklärung in der Regel mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgt.“

Was erhofft sich der Gesetzgeber vom Zweitmeinungsverfahren?

Operiert werden soll nur dann, wenn es wirklich notwendig ist. In der Gesetzesbegründung zu der entsprechenden Regelung, die 2015 im Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt wurde, heißt es: Die Zweitmeinungs-Regelung gilt „bei einem planbaren Eingriff, bei dem insbesondere unter Berücksichtigung der zahlenmäßigen Entwicklung seiner Durchführung das Risiko einer zu weiten Indikationsstellung und damit einer nicht durchgängig medizinisch gebotenen Vornahme des Eingriffs nicht auszuschließen ist (sogenannte mengenanfällige Eingriffe)“. Die Sprache ist verschwurbelt, die Bedeutung ist aber klar: Vermieden werden sollen Operationen, die durchgeführt werden, weil es dafür finanzielle Anreize gibt.

Wie häufig wird denn unnötig operiert?

Allem Anschein nach recht oft. Interessant sind die Ergebnisse der Techniker Krankenkasse (TK), die schon lange eine Zweitmeinung bei angeratenen Wirbelsäulenoperationen anbietet und dabei mit rund 30 Schmerzzentren zusammenarbeitet.  Versichertendaten der TK zeigen, dass 85 Prozent der Patientinnen und Patienten, die vor einer geplanten Wirbelsäulenoperation im Rahmen des Zweitmeinungs-Angebotes der TK eine weitere ärztliche Einschätzung eingeholt haben, auf eine Operation verzichten konnten. 

Wo kann ich mich genau über das Zweitmeinungsverfahren informieren?

Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Patientenmerkblatt [https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4765/2019-10-28_G-BA_Patientenmerkblatt_Zweitmeinungsverfahren_bf.pdf] erstellt. Das sollte Ihnen auch Ihr Arzt aushändigen, soweit der Eingriff, den er Ihnen vorschlägt, zum Zweitmeinungsverfahren vorgesehen ist. Der G-BA ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. 

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mich beim „Zweitmeiner“ vorstelle?

Was Sie genau benötigen, erfahren Sie, wenn Sie sich beim Zweitmeiner anmelden. Grundsätzlich brauchen Sie Ihre bisherigen Befunde und Untersuchungsergebnisse. Diese sollten Sie sich von Ihrer behandelnden Arztpraxis mitgeben lassen. Das ist für Sie kostenlos. Durch dieses Verfahren werden unnötige (und teure) Doppeluntersuchungen vermieden.  Manchmal wird der „zweite Arzt“ sie nochmals untersuchen, das wird aber eher selten der Fall sein. Meist reicht es, wenn er Ihre Unterlagen liest und Ihnen Fragen stellt. Anschließend gibt der Arzt Ihnen eine Empfehlung. „Sie können sich dann frei für die aus Ihrer Sicht beste Behandlung entscheiden, also zum Beispiel einen geplanten Operationstermin wieder absagen“, heißt es auf der empfehlenswerten Internetseite www.gesundheitsinformation.de. Der Zweitmeiner kann Ihnen beispielsweise empfehlen, Ihre  Gallensteine medikamentös zu entfernen – statt die ganze Gallenblase wegoperieren zu lassen.

Wie finde ich in meiner Region einen „Zweitmeiner“?

Informationen erhalten Sie vom Patientenservice unter der Telefonnummer 116117 oder  im Internet unter www.116117.de/de/zweitmeinung.php. Wenn Ihnen beispielsweise eine Gebärmutterentfernung empfohlen  wurde, finden Sie bei einem Wohnsitz in  50999 Köln hier 11 anerkannte Zweitmeinungsärzte in einem Umkreis von 25 Kilometern. Ab Juli werden hier auch Schritt für Schritt Ärzte eingestellt, die für das Zweitmeinungsverfahren Hüfte zugelassen sind. Bis die Datenbank hier einigermaßen aufgefüllt ist, wird es noch etliche Monate dauern. 

Kann ich auch bei anderen gesundheitlichen Problemen eine Zweitmeinung einholen?

„Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen.“ So steht es in der „Charta der Patientenrechte“ aus dem Jahre 2003. Diese wurde von der Bundesärztekammer und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen erarbeitet. 

Wer unterstützt mich bei der Suche nach einem passenden Arzt für eine Zweitmeinung jenseits des offiziellen Verfahrens?

Unterstützung erhalten Sie von vielen Krankenkassen. So bietet die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten über die Medexo GmbH bereits heute an, eine Online-Zweitmeinung bei anstehenden Hüft-Operationen einzuholen. Zugesagt wird dabei, innerhalb von zehn Werktagen eine fundierte ärztliche Zweitmeinung online zu erhalten, auf Wunsch auch per Post.

Darüber hinaus offeriert die TK in 30 Schmerzzentren eine fundierte zweite Meinung vor stationären operativen Eingriffen an der Wirbelsäule oder vor einer Gelenkoperation an Knie, Schulter oder Hüfte an. Vergleichbare Angebote haben auch andere Krankenkassen. So kooperiert die AOK Rheinland/Hamburg mit Zweitmeinungsexperten aus allen wichtigen medizinischen Fachbereichen. Versicherte können hier Online eine Zweitmeinung anfordern (unter https://www.aok.de/pk/rh/aerztliche-zweitmeinung-anfordern/).

Und wenn sich dann doch eine Operation als notwendig erweist?

Dann können Sie von Ihrem Recht auf freie Krankenhauswahl Gebrauch machen. Sie sind keinesfalls verpflichtet, die Operation in einer Klinik direkt in Ihrer Nachbarschaft vornehmen zu lassen. Untersuchungen zeigen, dass die Behandlungsqualität in Kliniken höchst unterschiedlich ist. Bei der Suche nach einer passenden Klinik können Ihnen – außer dem Rat Ihres behandelnden Arztes -  die Krankenhaus-Navis der gesetzlichen Krankenkassen helfen. Nutzen können Sie beispielsweise die Krankenhaussuche der AOK [https://www.aok.de/pk/krankenhaus-in-der-naehe/]. Hier können Sie etwa eine von Ihrem Hausarzt bereits gestellte Diagnose oder eine geplante Operation eingeben. 

Bei der Eingabe „Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks“ werden Ihnen beispielsweise, wenn Sie in 50996 Köln wohnen, in einem Umkreis von 20 Kilometern (diesen Wert können Sie einstellen) insgesamt 9 Kliniken angezeigt. Nach den von der AOK ausgewerteten Daten über die Hüft-OPs, die in diesen Krankenhäusern durchgeführt wurden, werden die Krankenhäuser nach der Häufigkeit „unerwünschter Ereignisse“ im Zusammenhang mit den OPs eingeordnet. Dazu gehören schlimmstenfalls Todesfälle – was höchst selten ist – aber auch Infektionen, Verletzungen von Nerven und Gefäßen, Thrombose,  Prothesenlockerung oder die Notwendigkeit einer Nachoperation. 

Nach diesen Kriterien wiesen bei der Hüft OP im Umfeld von 50996 Köln

  • 3 Kliniken überdurchschnittlich gute Werte,
  • 4 Kliniken durchschnittliche Werte, und 
  • 2 Kliniken Werte unterhalb des Durchschnitts auf. 

Da die Hüft-OP eine planbare Operation ist, die ggf. auch einen Monat oder länger aufgeschoben werden kann, spricht wenig dagegen, sie in einer Klinik mit besonders guten OP-Ergebnissen vornehmen zu lassen. Zusätzliche Kosten kommen hierbei auf Versicherte nicht zu.

Bundesportal zur Klinik-Suche

Am 17.5.2024 wurde auch der vom Bundesgesundheitsministerium verantwortete Bundes-Klinik-Atlas freigeschaltet (Verlinkung: https://bundes-klinik-atlas.de/). Auch hier können für bestimmte Krankheiten / Diagnosen passende Kliniken gesucht werden. So beispielsweise für die Eingabe „Künstliches Hüftgelenk“. In dem Krankenhaus-Suchportal kann man seinen Wohnsitz eingeben und die Krankenhäuser beispielsweise nach der Zahl der Behandlungsfälle pro Jahr sortieren lassen. Hintergrund hierfür ist die Annahme: Je erfahrener eine Klinik bei bestimmten Einrichtungen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Eingriffe gelingen. Im Laufe des Jahres soll hier auch noch eine Sortierung der Kliniken nach der Komplikationsrate bei bestimmten Eingriffen möglich sein.


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