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Zwei neue Anträge zum Härtefallfonds im Bundestags-Fokus

Vor zwei Jahren beschloss die Bundesregierung eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Trotz Fristablaufs hält die Debatte darüber an.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (hib/sth). Auch zwei Jahre nach dem Beschluss der damaligen Ampel-Koalition, eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler zu schaffen, hält die Debatte über das Projekt an. Zwar lief die Frist zur Stellung von Anträgen, um Leistungen aus dem sogenannten Härtefallfonds zu erhalten, bereits Ende Januar dieses Jahres ab. Dennoch wird sich der Bundestag am Mittwoch kommender Woche (18. Dezember) erstmals mit zwei Anträgen der Unionsfraktion und der Gruppe Die Linke befassen, die weitere Verbesserungen für die Betroffenen zum Ziel haben. Nach einer rund 40-minütigen Debatte sollen die Anträge an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. 

Die Unionsfraktion wirft der Bundesregierung in ihrem Antrag vor, das Vorhaben der Errichtung des Fonds massiv zu schwächen. „So kürzte sie den Bundesanteil am Fonds von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro und stellte es den Bundesländern frei, Gelder zu dem Fonds beizusteuern. Diese Kürzungen führen dazu, dass die Einmalzahlungen an die Betroffenen heute deutlich geringer ausfallen, als es von der unionsgeführten Regierung der 19. Legislaturperiode geplant worden war“, heißt es in der Vorlage.

Die Parlamentarier von CDU und CSU fordern deshalb von der amtierenden Bundesregierung, den Fonds erneut zu öffnen und Anträge auf Leistungen aus dem Fonds für mindestens ein weiteres Jahr zuzulassen. Die engen Voraussetzungen, um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, sollen rückwirkend und künftig abgemildert werden, indem unter anderem die entscheidende Altersgrenze, um Leistungen aus dem Fonds erhalten zu können, für alle drei Gruppen vereinheitlicht bei 40 Jahren festgelegt wird.  Weiter verlangen die Abgeordneten, die Einkommensgrenze statt bei 830 Euro bei 924 Euro festzulegen und somit der Faustregel zu entsprechen, die die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2023, dem Jahr des Inkrafttretens des Härtefallfonds, für die Prüfung auf Grundsicherungsanspruch empfohlen hatte.

Antrag der Gruppe Die Linke

Der Gruppe Die Linke geht es in ihrem Antrag um 17 Berufs- und Personengruppen und deren Renten. Genannt werden Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, des Gesundheits- und Sozialwesens, in der Braunkohleveredelung, Balletttänzerinnen und Balletttänzer sowie Menschen, die Familienangehörige gepflegt haben, und in der DDR geschiedene Frauen. Mithilfe des Antrags soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mittels eines Gerechtigkeitsfonds alle berechtigten Anwartschaften und Ansprüche der betroffenen 17 Personen- und Berufsgruppen einbezieht und eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages vorsieht“. 

Der Begriff Härtefall sei eine Abqualifizierung für diese Menschen, schreibt Die Linke in ihrem Antrag. Diese Menschen hätten jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und Anwartschaften erworben, die aufgrund der politischen Versäumnisse bei der Ost-West-Rentenüberleitung nicht anerkannt worden seien. Nach Berechnungen des „Runden Tisches Rentengerechtigkeit“ seien so ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern seit 1991 Rentenansprüche in Höhe von 40 Milliarden Euro vorenthalten worden. „Dies muss endlich angemessen entschädigt werden“, heißt es in der Vorlage. 

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