Direktzusage – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Direktzusage

Eine Direktzusage ist eine betriebliche Ruhegeldverpflichtung, die auch als Pensionszusage oder Versorgungszusage bezeichnet wird. Der Arbeitnehmer richtet im Versorgungsfall bei Renteneintritt oder Arbeitsunfähigkeit seine Versorgungsansprüche gegen seinen Arbeitgeber.

Dieser verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen unmittelbar zu zahlen. Die Versicherungsbedingungen werden entweder durch Einzelverträge, Pensionsverordnungen, Betriebsvereinbarungen oder im Falle von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch Besoldungsverordnungen geregelt.

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