Ausgeschüttete Dividenden müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Bis Dezember 2008 galt das Halbeinkünfteverfahren. Aktiendividenden waren nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer: Sie stellt Kapitaleinnahmen steuerlich gleich. Dividenden sind seitdem voll steuerpflichtig.