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Lehrlingszeiten
Lehrlingszeiten sind seit dem 1. März 1957 immer Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Verdiensten bis 325 Euro brutto monatlich zahlt der Lehrherr die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe allein.
Als Ausbildungszeiten erhalten sie für die Rentenberechnung ggf. einen höheren Wert als ihrem tatsächlichen Verdienst entspricht.
Mehr: Zeiten einer beruflichen Ausbildung
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