Die Seekasse war bis September 2005 der Träger der Rentenversicherung und auch der Kranken- und Unfallversicherung für Seeleute. Im Zuge der Organisationsreform der Rentenversicherung ist sie in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgegangen.
An den Aufgaben hat sich dadurch nichts geändert: Für die Bearbeitung des Rentenantrags und für die Rentenzahlung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, wenn dorthin der letzte Beitrag vor der Antragstellung gezahlt worden ist oder wenn zwar zuletzt bei einem anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung die Versicherung bestand, aber irgendwann vorher entweder fünf Jahre Beiträge als Arbeiter zur Seekasse oder ein Beitrag als Angestellter zur Seekasse gezahlt wurden.
Landesversicherungsanstalten
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
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