S. auch unter Sachbezug als Arbeitsentgelt
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV), so lautet der volle Name dieser Verordnung. Sie dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschläge. Außerdem werden mit ihr auch die jährlich neu festzusetzenden Werte für die Sachbezüge als Entgeltbestandteile bestimmt.
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