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Steuerpflichtiges Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Es wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen mögliche Freibeträge und Aufwendungen abgezogen werden.
Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt in folgenden Berechnungsschritten:
Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten des Steuerrechts
- Altersentlastungsbetrag bzw. Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen
- Abzug für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen
- Verlustabzug
= Einkommen
- Kinderfreibetrag
- Haushaltsfreibetrag
- Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen